Zoll kontrolliert die Gebäudereinigungsbranche

Der Zoll kontrolliert Gebäudereiniger, Quelle: Zoll

Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des
Hauptzollamts Bremen waren am 9. Juni 2021 im Rahmen einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz.
Sie überprüften im Stadtgebiet Bremen sieben und in Bremerhaven sechs
Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die dort tätigen
Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher
Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten
Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale
Be-schäftigung von Ausländern aufzudecken.

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Die Prüfungen in der Hansestadt und in der Seestadt ergaben keine
schwerwiegenden Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz. In beiden
Städten musste je eine Reinigungskraft mündlich verwarnt werden, weil
keine Lichtbildausweise mitgeführt wurden.
In vier in Bremen festgestellten Fällen wird das Hauptzollamt noch
die Einhaltung der Mindestlohnzahlung anhand der Geschäftsunterlagen
bei den betroffenen Arbeitgebern überprüfen müssen. Zusätzlich muss
in einem der vier Fälle auch die korrekte Anmeldung einer
Rei-nigungskraft zur Sozialversicherung nachgeprüft werden.
Im Nachgang zu den Prüfungen in Bremerhaven muss in einem Fall
überprüft werden, ob Einkünfte dem Jobcenter ordnungsgemäß
mitge-teilt worden sind.
Alle bei den Reinigungskräften erhobenen Daten werden jetzt mit den
Meldungen zur Sozialversicherung abgeglichen, um eventuelle
Ab-weichungen auszuschließen.

„Ein überaus erfreuliches Ergebnis. Die wenigen Beanstandungen
zeigen, dass unsere Kontrolltätigkeiten insbesondere bei den
beson-ders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen zum Erfolg führen“,
lau-tet das Fazit von Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts
Bremen. „Dennoch werden wir weiterhin den Kontrolldruck in diesen
Branchen aufrechterhalten und für faire Wettbewerbsbedingungen und
der Ein-haltung von Mindestlöhnen sorgen“, führt Tödter fort.

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Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS
dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs-
und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu
Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben
halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit,
Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger
Be-schäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten
Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt.
Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die
In-nenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte,
Wohn-häuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.

Seit dem 1. April 2021 gilt die Achte Verordnung über zwingende
Ar-beitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Achte
Gebäudereini-gungsarbeitsbedingungenverordnung – 8. Gebäude-ArbbV)
und damit ein bundeseinheitlicher Mindestlohn, auch für alle nicht an
den Tarif-vertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber*innen und
Arbeitneh-mer*innen, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber
mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die
Mindestlöhne pro Stunde betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B.
Innen- und Unter-haltsreinigungsarbeiten) 11,11 Euro und für die
Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 14,45 Euro.

Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der
Gebäude-reinigung erfahrungsgemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen
des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a
StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder
Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf-
und Abrüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.

Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale
Schwerpunktprü-fungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um
den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen
in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument
zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung.





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