Start Bremen Bremerhaven Vorsichtige Öffnungen beim Sport

Vorsichtige Öffnungen beim Sport

©Felix Schulke / bremerhaven.de

Bremerhavens Sportdezernent, Stadtrat Paul Bödeker begrüßt neue Möglichkeiten für den Sportbetrieb dank sinkender Inzidenzzahlen und der neuen Coronaverordnung des Landes:

„Darauf haben die Sportlerinnen und Sportler dringend gewartet, nun kann, selbstverständlich unter Einhaltung der Hygieneregeln, wieder Sport in Gruppen betrieben werden.“

Es gelten ab morgen, 21. Mai 2021, die Regelungen der 26. Corona-Verordnung des Landes für die Stadt Bremerhaven, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert stabil unter 100 liegt:

  • Sport im Freien mit bis zu zehn Erwachsenen – ohne Abstand – ist möglich.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können in Gruppen bis zu 20 Personen zzgl. maximal 2 Trainer:innen Sport – ohne Abstand – ausüben. Es besteht keine Testpflicht für Trainer:innen.
  • Vollständig Genesene und Geimpfte können Sportstätten unter freiem Himmel ohne Corona-Beschränkungen nutzen und zählen in den o.g. Gruppen nicht mit.
  • Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
  • In Hallen ist nach wie vor nur Sport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich. Vollständig Genesene und Geimpfte können Sporthallen ohne Corona-Beschränkungen nutzen.
  • Bei sportlichen Veranstaltungen im Freien sind bis zu 100 Zuschauer mit Schutzkonzept des Veranstalters zugelassen. Für die Zuschauer besteht Testpflicht bei einem Inzidenzwert über 50.

Bei speziellen Fragen zum Sportbetrieb hilft das Amt für Sport und Freizeit gerne weiter, so Amtsleiter Stefan Axmann.

Regelungen der neuen Corona-Verordnung in Bezug auf den Sport

Mit dem Inkrafttreten der 26. Corona-Verordnung am morgigen Freitag, 21. Mai 2021, gelten auch für die Nutzung von Sportanlagen neue Regeln. Eine zusammenfassende Darstellung hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute gemeinsam mit dem Sportamt vorgelegt. Wegen vielfacher Nachfragen aus dem Sport betonte sie: „Auch, wenn Genesene und Geimpfte nach Bundesrecht die gleichen Freiheiten genießen wie Getestete, gilt das umgekehrt nicht. Es haben also Getestete nicht dieselben Freiheiten wie Genesene und Geimpfte.“ Hintergrund für die weiterreichenden Freiheiten sei, dass die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch Genesene und Geimpfte vom Robert-Koch Institut um ein Vielfaches geringer eingeschätzt werde als die Übertragung nach einem negativen Test.

Generell gilt im Land Bremen ab morgen immer noch: Sporthallen bleiben geschlossen, aber es gibt inzwischen eine Reihe von Ausnahmen. Die Ausnahmen gelten für folgende Fälle (alle Hallennutzungen müssen beim Sporthallenmanagement angemeldet werden):

  • Schul- und Kitasport im Rahmen des Präsenzbetriebs (nicht in der Notbetreuung)
  • Berufssport
  • ärztlich verordneter Rehasport mit bis zu zehn Personen mit jeweils zwei Metern Abstand, geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  • Kaderathletinnen und -athleten mit Ausnahmegenehmigung
  • Individualsport, allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  • Gruppen geimpfter beziehungsweise genesener Personen ohne weitere Beschränkungen

Auch Außensportanlagen bleiben prinzipiell geschlossen, aber auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen:

  • Schul- und Kitasport im Präsenzbetrieb
  • Berufssport
  • Kaderathletinnen und -athleten mit Ausnahmegenehmigung
  • Gruppen von zehn Personen (Erwachsene), auch in Kontaktsportarten, geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  • Gruppen von bis zu 20 Kindern (das Höchstalter ist 18 Jahre) und bis zu zwei Trainerinnen und Trainer. Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  • Gruppen von geimpften und genesenen Personen ohne weitere Beschränkungen
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