Senat verständigt sich auf weiteres Vorgehen bei den Corona-Regeln

Seit drei Wochen nimmt die Corona-Inzidenz in der Stadt Bremen permanent ab, seit vergangenem Wochenende liegt sie wieder unter 100 Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Sollten die vom Inzidenz weiterhin unter 100 liegen, träte die derzeit gültige Bundesnotbremse nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz in der Stadt Bremen am kommenden Montag (17. Mai) außer Kraft. Der Bremer Senat hat sich daher in seiner heutigen (11. Mai) Sitzung damit befasst, wie die Bremische Corona-Verordnung gegebenenfalls überarbeitet wird und Öffnungsschritte vollzogen werden können. In Bremerhaven wäre das noch nicht der Fall, weil die Inzidenz dort derzeit noch über 100 liegt.(heute erstmalig 98,6).

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Mit Außerkrafttreten der Bundesnotbremse in der Stadt Bremen erlangen automatisch wieder die Regelungen der gültigen Bremischen Corona-Verordnung Wirkung. Diese legt im Wesentlichen fest:

  • Ausgangssperre: entfällt
  • Kontaktbeschränkung: 5 Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden
  • Einzelhandel: Terminshopping mit medizinischer Maske, Kontaktverfolgung und Kapazitätsbeschränkung
  • Frisör und körpernahe Dienstleistungen: erlaubt mit Maske
  • ist das durchgängige Tragen der Maske nicht möglich, ist ein tagesaktueller Test erforderlich
  • Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten: geöffnet mit Terminbuchung
  • Sport: Outdoor bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern.

Nach den vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgestellten Werten liegt die Inzidenz in der Stadt Bremen seit dem gestrigen Montag (10. Mai 2021) unter 100.

Daneben hat sich der Senat darüber verständigt, an welchen Stellen die verbleibenden Beschränkungen weiter gelockert werden können, wenn sich die Inzidenz stabil unter der Marke von 100 hält. Damit wird sich der Senat in seiner Sitzung in der kommenden Woche beraten und gegebenenfalls beschließen. Leitlinie ist dabei, die erreichte positive Entwicklung der Inzidenzen nicht durch zu weitreichende Lockerungen zu gefährden. Ein „Jo-Jo-Effekt“ muss unbedingt vermieden werden.

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In diesem Sinne ist das Gesundheitsressort vom Senat gebeten worden, zur Sitzung in der kommenden Woche konkrete Regelungen in der Corona-Verordnung zu folgenden Zielen vorzulegen:

  • Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen werden entsprechend der niedersächsische Regelung angepasst: Statt fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten könnte sich dann die Mitglieder eines Haushalts mit zwei weiteren treffen.
  • Gastronomie: Die Außengastronomie soll mit einem strikten Schutzkonzept wieder öffnen können. Die Einzelheiten zum Schutzkonzept wird der Senat im Dialog mit den Betroffenen erarbeiten.
  • Beherbergung: Beherbergungsbetriebe sollen mit entsprechenden Hygienekonzepten für touristische Übernachtungen geöffnet werden. Außer bei ausschließlich selbstgenutzten Ferienwohnungen ist mindestens bei der Anreise ein negatives Testergebnis oder ein Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis vorzulegen.
  • Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen: Im Außenbereich soll mit Schutzkonzepten wieder Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit bis zu 100 Personen zugelassen werden. Auch hier wird der Senat gemeinsam mit der Branche die Details der Schutzkonzepte beraten.
  • Sport: Für den Gruppensport von Kindern und Jugendlichen wird die Altersgrenze von 15 auf 18 angehoben, das heißt zukünftig dürfen bis zu 20 Kinder und Jugendliche im Außenbereich gemeinsam Sport machen. Weiterhin wird zukünftig Sport in Gruppen mit bis zu 10 Erwachsenen unter freiem Himmel erlaubt. Die Einzelheiten des Schutzkonzeptes für den Erwachsenensport wird kurzfristig mit dem Landessportbund verständigt. Wie auch in anderen Ländern sollen Schwimmlernangebote und Schwimmkurse zukünftig wider möglich sein.
  • Krankenhäuser: Im Zuge möglicher Öffnungsschritte wird mit den Krankenhäusern erörtert, ob und inwieweit diese Einschränkungen etwa für geimpfte Personen gelockert werden können. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, muss zunächst zusammen mit den Krankenhäusern geprüft werden.
  • Pflegeeinrichtungen: Nach der inneren Öffnung der Pflegeeinrichtungen sollen nun vorsichtige Schritte unternommen werden, die Einrichtungen auch wieder verstärkt für soziale Kontakte von außen zu öffnen. Dazu befindet sich eine Senatsvorlage zwischen den zuständigen Ressorts in Abstimmung, die dem Senat in der kommenden Woche vorliegen soll.

Denkbar wäre dann das Inkrafttreten der entsprechenden Neufassung der Bremischen Corona-Verordnung nach erfolgter Zustimmung durch die Bremische Bürgerschaft (Landtag) etwa zum 21. Mai 2021.

Öffnungen im Innenbereich bei Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen sollen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung erst in einem weiteren Schritt erfolgen, die Öffnung der Freibäder ist – soweit die Infektionsentwicklung das zulässt – für Juni angestrebt.

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