Keine große Nachfrage bei Härtefallhilfe erwartet
Unternehmen und Soloselbständige, die von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind, bekommen einen erweiterten Zuschuss an Eigenkapital. Die insgesamt verbesserten Bedingungen, die mit dem Überbrückungshilfe III beschlossen wurden, gelten für den Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Unter den Eigenkapitalzuschuss fallen beispielsweise Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten seit November 2020 erlitten haben. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31. August 2021. Anträge können über prüfende Dritte gestellt werden, also etwa über Steuerberaterinnen und –berater oder Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer.
„Bei den Leistungen der Überbrückungshilfe III hat der Bund nochmals nachgebessert und damit einige Förderlücken geschlossen,“ sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. So sind Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler nun auch auf Hersteller und Großhändler erweitert worden. Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft erhalten jetzt zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre.
Ein Beispiel: Ein Einzelhändler mit Saisonware wie Weihnachts- oder Silvesterartikeln hat 80 Prozent Umsatzausfall. Ein Teil der Ware wurde stark preisreduziert online verkauft, ein Teil komplett abgeschrieben. Der Wertverlust beträgt 20.000 Euro. Davon werden 100 Prozent erstattet, also der vollständige Wertverlust von 20.000 Euro.
Wichtig zu beachten: Wer bereits November- und Dezemberhilfe erhält, kann für die Monate November und Dezember keine Hilfe über die Überbrückungshilfe III beantragen. Unternehmen und Soloselbstständige, die bereits einen Antrag auf Neustarthilfe gestellt haben, können zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wählen.
Bisher sind im Land Bremen 1.619 Anträge auf die Überbrückungshilfe III eingegangen (Stand 5. Mai 2021). Das beantragte Fördervolumen umfasst rund 74 Millionen Euro, das bereits ausgezahlte Fördervolumen beträgt rund 42 Millionen Euro. Die Förderhöhe beträgt maximal 1,5 Millionen Euro pro Monat pro Unternehmen, bei verbundenen Unternehmen sind es maximal drei Millionen Euro pro Monat (immer im Rahmen der maximal zulässigen beihilferechtlichen Obergrenze von 12 Millionen Euro).
Derzeit beraten die Länder die Details der sogenannten Härtefallhilfen. Die Antragstellung soll zeitgleich in allen Bundesländern noch im Monat Mai beginnen. „Aufgrund der erneuten Anpassungen der Überbrückungshilfe III rechne ich jedoch nicht mit vielen Anträgen,“ sagt Senatorin Kristina Vogt.
Bei den Härtefallhilfen handelt es sich um Hilfen für Unternehmen, bei denen aufgrund bestimmter Fallkonstellationen die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen von Bund und Ländern bisher nicht beziehungsweise nicht angemessen greifen konnten.
Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ veröffentlicht.
Gebühr“ befreien lassen https://7ol.tv/UIW28