- Oberverwaltungsgericht hebt Maskenpflicht an Grundschulen vorläufig auf
- Gericht: Für Eltern und Schüler nicht ersichtlich, ab wann Maskenpflicht gilt
- Testpflicht an Schulen in Bremen und Bremerhaven bleibt
Laut einem Bericht von ist buten un binnen ist die Maskenpflicht an Grundschulen in Bremen und Bremerhaven vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in den Schulen bleibt hingegen bestehen. Das hat das Bremer Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Der Beschluss gilt ab sofort.