Corona-Notbremse in der Stadt Bremen tritt Montag in Kraft

Stadtgemeinde Bremen erlässt Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 100

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen für drei Tage über einem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt, muss laut Coronaverordnung eine Allgemeinverfügung erlassen werden. Mit dem heutigen Tag (26. März 2021) wurde zum dritten Mal in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in der Stadtgemeinde Bremen überschritten. Die Sieben-Tage-Inzidenz des heutigen Tages liegt in der Stadtgemeinde Bremen bei 109,8.

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Der Senat hat sich daher heute darüber verständigt, dass mit Wirkung ab Montag (29. März) die Allgemeinverfügung vom Ordnungsamt erlassen wird. Damit folgt der Senat dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März 2021, dass die Allgemeinverfügung am zweiten Werktag nach dem dreimaligen Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erlassen werden muss.

Mit Erlass der Allgemeinverfügung gelten folgende Regelungen:

  • Das Terminshopping wird ausgesetzt
  • Museen, Kunsthallen, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen
  • Die Ausübung von Sport im Freien ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt
  • Sobald sich Personen aus mehr als zwei Haushalten in einem Fahrzeug befinden, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Diese Regelung gilt nicht für Kinder. Kinder bis 14 Jahre dürfen im Freien mit bis zu 20 Personen zuzüglich zwei Trainierinnen oder Trainer Sport treiben

Die Allgemeinverfügung ist auf einen Geltungszeitraum bis zum 18. April 2021 befristet.

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