In einer Sondersitzung am heutigen Donnerstag, 11. Februar 2021, hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschlossen, die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin im Land Bremen umzusetzen. Dazu soll die Corona-Verordnung der Landes Bremen angepasst werden. Außerdem werden andere, bereits durch den Senat beschlossene Änderungen, eingearbeitet.
Im Kern bleiben die bislang bereits geltenden Maßnahmen bestehen. Dazu gehört unter anderem, dass die bestehenden Kontaktbeschränkungen Gültigkeit haben, sowie Geschäfte des Einzelhandels geschlossen bleiben müssen. Im Bereich des Sports wird ärztlich verordneter Rehabilitationssport mit bis zu zehn Personen gestattet. Außerdem dürfen Friseure ab dem 1. März 2021 wieder öffnen und auch mobile Friseurdienste wieder anbieten.
Größere Änderungen werden für Infizierte mit bekannten Virusvarianten und deren Kontaktpersonen umgesetzt. Infizierte die mit den Varianten B.1.1.7, B.1.351 oder B.1.1.28 infiziert waren, dürfen die Quarantäne erst mit einem negativen Antigentest beenden. Für Kontaktpersonen der Kategorie I zu den jeweils Infizierten gilt eine Absonderungsdauer von 21 Tagen. Diese Kontaktpersonen dürfen ihre Quarantäne frühestens nach 14 Tagen mit einem negativen Testergebnis verlassen.
Für Rückehrende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten, die das Robert-Koch-Institut ausweist, gilt eine Quarantänedauer von 14 Tagen. Diese Quarantänedauer kann nicht durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden. Zu den Virusvarianten-Gebieten gehören aktuell unter anderem das Vereinigte Königreich, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Robert-Koch-Instituts:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Nach dem Beschluss des Senats zur Änderung der Verordnung befasst sich der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft noch mit den Beschlüssen. Nach erfolgter Zustimmung soll die geänderte Verordnung am Montag, 15. Februar 2021, in Kraft treten.