Novemberhilfe: Alle korrekt eingereichten Anträge sind bewilligt

Innerhalb einer Woche haben die BAB – Die Förderbank (Bremer Aufbau-Bank GmbH) und die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung alle 1.587 korrekt eingereichten Anträge auf Novemberhilfe bewilligt und zur Auszahlung gebracht. Somit haben rund 80 Prozent aller antragstellenden Unternehmen und (Solo-)Selbstständigen im Land Bremen die restlichen Zahlungen erhalten. Abschlagszahlungen durch den Bund in Höhe von bis zu maximal 50.000 Euro wurden ab Ende November ausgezahlt. Das reguläre Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startete bundesweit am 12. Januar, nachdem letzte technische Probleme beseitigt waren. Ursprünglich hatte der Bund den Start für den 10. Januar angekündigt.

Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: „Damit haben die Bewilligungsstellen kurzfristig alle vollständig eingereichten Anträge bewilligen und zur Auszahlung bringen können. Das war möglich, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAB und BIS alle Anträge vorgeprüft und Rückfragen an Antragsstellende gestellt haben, als die vom Bund vorgegebene Software dies ab Weihnachten zuließ. Für alle Antragstellenden, für jedes Unternehmen und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf die Novemberhilfe warten, ist jeder Tag, den die Auszahlung länger dauert, einer zu viel. Deshalb gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bremischen Bewilligungsstellen und des Wirtschaftsressorts. Mit großem Engagement haben sie die kurzfristige Auszahlung der restlichen Fördermittel ermöglicht.“

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„Alle bearbeitbaren Anträge sind abgearbeitet“, sagt Ralf Stapp, Geschäftsführer der BAB. „Wir haben in der Vorbereitungsphase dafür gesorgt, dass die erforderlichen kalkulierten Personalkapazitäten von 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter punktgenau dann zur Verfügung standen, als wir mit der Bearbeitung der Anträge starten konnten. Die Unterstützung durch Verstärkungskräfte aus Bremer Landesgesellschaften und Institutionen sowie die hohe Antragsqualität der prüfenden Dritten, wie Steuerberaterinnen und Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, war hier ebenfalls hilfreich. So ist es uns gelungen, in kurzer Zeit alle 1.285 Anträge aus Bremen zu bearbeiten, die vollständig und korrekt vorlagen. Bei den noch verbleibenden Fällen muss auf die Rückmeldung Dritter gewartet werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Aufklärung nicht plausibler Angaben“, erläutert Stapp.

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Zum Verfahren in Bremerhaven sagt Nils Schnorrenberger, Geschäftsführer der BIS: „Um möglichst schnell die vorliegenden Anträge zur Auszahlung zu bringen, haben wir in rund einer Woche alle Anträge geprüft und 302 beschieden. Normalerweise sind vier Kolleginnen und Kollegen in der Förderantragsbearbeitung tätig, zurzeit arbeiten bis zu acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hilfsanträgen. Bei den noch ausstehenden Bewilligungen gibt es erhöhten Klärungsbedarf mit prüfenden Dritten, etwa bei Anträgen verbundener Unternehmen. In diesen Fällen kann eine Antragsbearbeitung sehr zeitintensiv und komplex werden.“

Nach aktuellem Stand von Mittwoch, 20. Januar, haben im Land Bremen 1.854 Unternehmen und Selbstständige über prüfende Dritte ein Fördervolumen von rund 41 Millionen Euro beantragt. An 1.805 Antragstellende wurden Abschlags- und Restzahlungen in Höhe von rund 39 Millionen ausgezahlt.

594 Soloselbstständige, die Direktanträge in Höhe von rund 951.000 Euro über die Website des Bundes gestellt haben, erhielten Fördermittel in voller Antragshöhe. Momentan befinden sich noch 103 Direktanträge in Bearbeitung.

Seit 5. Januar haben aktuell 500 Soloselbstständige Direktanträge auf Dezemberhilfe gestellt. An 450 Antragsstellende wurden direkt über den Bund rund 722.000 Euro ausgezahlt. 1.182 Anträge gingen über prüfende Dritte ein. Der Bund hat bisher an 1.170 Unternehmen und Selbstständige Abschlagszahlungen in Höhe von 8,9 Millionen Euro geleistet. Nach aktuellen Angaben des Bundes ist mit der Bearbeitung der einreichten Anträge durch die Länder ab Ende Januar zu rechnen.

Anträge auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe können noch bis 30. April über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

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Um dem Missbrauch von Leistungen vorzubeugen, hat der Bund ein Prüfverfahren für die November- und Dezemberhilfen aufgesetzt. Dieses sieht vor, dass bundesweit zehn Prozent der Direktanträge und bis zu 30 Prozent der über die prüfenden Dritten eingereichten Anträge einer ausführlicheren Prüfung unterzogen werden. In diesen Fällen kommt es zu keiner beschleunigten Aus- beziehungsweise Abschlagszahlung. Antragstellende erhalten die gesamte Fördersumme erst nach Abschluss der regulären Bearbeitung ihres Antrags.

Damit eine schnelle Bearbeitung möglich ist, wenden sich Soloselbstständige und prüfende Dritte bei Fragen bitte direkt an die Hotlines des Bundes. Diese sind montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar, für Soloselbstständige unter Tel. 030 1200 21034 und für prüfende Dritte unter Tel. 030 5268 5087.






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