OP-Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Einzelhandel
Es soll eine Verschärfung der Maskenpflicht in Bremen und Bremerhaven geben. In Bussen und Bahnen sollen die Fahrgäste künftig statt einfacher Masken aus Stoff medizinische Masken tragen. Es gibt aber keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.
Schulen und Kitas
Die Schulregelungen vom 13. Dezember werden bis zum 14. Februar verlängert. Das heißt, die Präsenzpflicht wird ausgesetzt oder die Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen. In Kitas gelten ähnliche Regeln.
Es bleibt bei der Regel, dass ein Haushalt eine weitere Person treffen darf.
Homeoffice
Arbeitgeber sollen das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen – überall dort, wo es umsetzbar ist. So werden vor allem Kontakte auf dem Arbeitsweg aber auch auf der Arbeitsstelle reduziert. Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen Abstände weiter vergrößert oder notfalls medizinische Masken getragen werden. Diese Masken müssen dem Beschluss zufolge vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Neue Regelungen für normale Arbeiter oder Betriebsschliessungen gibt es nicht.
Der neue Beschluss gilt ab Montag 25.01.2021
Gastronomie,Friseure, Nagelstodios, Tatttostudios, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen wie Sportvereine oder Kinos bleiben weiterhin geschlossen.