Die Flohmärkte in Bremerhaven werden geschlossen

Dies hat Oberbürgermeister Melf Grantz heute so entschieden. „Das kann man nicht erklären, dass im allgemeinen Lockdown faktisch der Einzelhandel geschlossen wird und zugleich Flohmärkte als Veranstaltungen deklariert werden und dementsprechend öffnen dürfen.“ Eigentlich hätte die Schließung wie in der Rechtsverordnung vom 17. April 2020 verboten werden können. „Da dies vom Land jedoch nicht geklärt wurde, werden wir als Stadt in einer Allgemeinverfügung den Betrieb der Flohmärkte untersagen.“ In der Cornaverordnung vom 17.April 2020 waren Veranstaltungen grundsätzlich verboten, so hieß es in § 6 Abs. 1: „Öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen, Feiern sowie sonstige Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen sind verboten.“ Dieses Verbot ist in der aktuellen Verordnung des Landes nicht mehr enthalten.

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Ziel des Lockdowns ist es, Kontakte zu reduzieren, um Infektionsketten zu unterbrechen, ebenso die sog. AHA-Regeln einzuhalten. Auch wenn in den Flohmärkten Hygieneregeln aufgestellt wurden und nach Kontrollen durch die Polizei und den Außendienst des Bürger- und Ordnungsamts eingehalten wurden, sei es schwer vermittelbar, diese Märkte geöffnet zu halten. „Deshalb müssen sie aus meiner Sicht geschlossen werden“, bekräftigt der Oberbürgermeister.




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