Vor dem Hintergrund der zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und die hierzu vom Bremer Senat beschlossen Maßnahmen haben für die Betreuung im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege keine Auswirkungen.
In der Stadt Bremerhaven findet die nun in der Stadt Bremen eingeführte sogenannte Reaktionsstufe 2 bereits seit Anfang Dezember Anwendung. Bremerhaven hat damit schon frühzeitig den Anforderungen der Arbeitsstätten „Kitas“ versucht besser gerecht zu werden. Die Anzahl der Kinder in Bremerhavener Kitas (rund 35 Prozent genutzte Plätze) ist in den letzten Wochen deutlich unter denen in der Stadt Bremen.
Der Anspruch auf den Betreuungsplatz ist durch das Land Bremen nicht eingeschränkt. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme des Platzes liegt auch in den kommenden Wochen bei den Eltern.
„Es bleibt das Ziel, alle nicht zwingend notwendigen Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Wir bitten die Eltern weiterhin ausdrücklich zu prüfen, ob und in welchem Umfang sie die Betreuung des Kindes, der Kinder zu Hause sicherstellen können“, so der zuständige Dezernent Michael Frost.
Gleichzeitig dankt er den Fachkräften für die engagierte Umsetzung dieser für alle Einrichtungen und Kindertagespflegestellen dauerhaften enormen Herausforderung. „Dieser Bereich leistet derzeit einen elementaren Beitrag für die Chancengleichheit in der frühkindlichen Entwicklung, für den wir als Gesellschaft sehr dankbar sein müssen“, so Michael Frost.
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kinderförderung per Telefon (0471 590-2506, 0471 590-2409 oder 0471 590-2408) oder per E-Mail: kinderfoerderung@magistrat.bremerhaven.de.