Aggressiver Jugendlicher verletzt Polizistin

In der Nacht zu Sonntag, 3. Januar, meldete ein Taxifahrer der Polizei gegen 2.30 Uhr eine Gruppe von sechs bis acht jungen Leuten, die im Bereich des Bremerhavener Hauptbahnhofs vermeintlich Sachbeschädigungen begingen. Als mehrere Streifenwagen der Polizei dort eintrafen, rannten die Personen vom Bahnhofsvorplatz in unterschiedliche Richtungen davon. Der Polizei gelang es im Rahmen des Einsatzes, sieben männliche Jugendliche und Heranwachsende zu ermitteln, die zu der Gruppe gehörten. Einen der flüchtenden jungen Männer verfolgte eine Streifenwagenbesatzung zu Fuß durch die Friedrich-Ebert-Straße. Der Flüchtende blieb nach kurzem Sprint stehen und drohte den Beamten mit körperlicher Gewalt. Die Polizisten konnten den aggressiven 17-Jährigen überwältigen und ihm Handfesseln anlegen. Dabei wehrte sich der Jugendliche vehement, beschimpfte die Polizeibeamten und versuchte, sie zu bespucken.

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Eine Polizistin wurde bei der Festnahme verletzt. In der Hosentasche des jungen Mannes fanden die Beamten ein Messer. Während der Festnahme näherten sich weitere Jugendliche und störten die polizeilichen Maßnahmen, sodass gegen die Betroffenen Anzeigen gefertigt wurden. Der 17-Jährige wurde zunächst ins Polizeigewahrsam gebracht. Auch dabei zeigte er sich weiter hoch aggressiv und randalierte in der Gewahrsamszelle. Weil er sich infolgedessen verletzte, wurde der Jugendliche unter Polizeibegleitung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Erst im Krankenhaus beruhigte sich der 17-Jährige. Die Mutter des jungen Mannes war bereits kurz nach der Festnahme über den Vorfall informiert worden. Sie holte ihren Sohn schließlich am frühen Sonntagmorgen im Krankenhaus ab. Der 17-Jährige erklärte sein Verhalten mit starkem Alkoholkonsum und bat die Beamten um Entschuldigung. Gleichwohl wird er sich wegen gewalttätigen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wegen des Mitführens des Messers und wegen Beleidigung verantworten müssen. Sachbeschädigungen im Umfeld des Hauptbahnhofs konnten zunächst nicht festgestellt werden.






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