Änderungen der 23. Coronaverordnung

Änderung zur 23. Coronaverordnung ©Felix Schulke / bremerhaven.de

Weitere Kontaktbeschränkungen sowie Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Mit dem heutigen Tage (11.01.) tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft, aus der eine weitere Kontaktbeschränkung hervorgeht.

Ebenso hat das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven eine Allgemeinverfügung zur Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen, überdurchschnittlich stark frequentierten Straßen und Plätzen in der Stadtgemeinde Bremerhaven erlassen.

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Das Wichtigste in Kürze:

  •  Abstandsgebot/Kontaktbeschränkungen:
    Ab sofort sind Zusammenkünfte zwischen Angehörigen eines Hausstandes nur noch mit einer weiteren Person aus einem zweiten Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren NICHT einzurechnen sind.
  •  Mund-Nasen-Bedeckung:
    Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
    (0 bis 24 Uhr) in dem nachfolgend bezeichneten Bereich:
    „Bahnhofsvorplatz zwischen Gebäude Hauptbahnhof, der nördlichen Umfahrung des Bahnhofsvorplatzes, der südlichen Umfahrung bis Gebäude Hauptpost, dem westlichen Haltestellenbereich der Friedrich-Ebert-Straße (zwischen nördlicher und südlicher Umfahrung)“

    Alle bisherigen Bereiche zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleiben von dieser Verordnung unberührt und gelten weiterhin.

Die Rechtsverordnungen sowie die Allgemeinverfügungen finden Sie unter: Coronavorschriften

 

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