Noch bis 31. Januar 2021 können Unternehmen und Soloselbstständige, die auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 im November 2020 ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken mussten, über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Novemberhilfe stellen. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden seit Mittwoch, 25. November 2020, Auszahlungen von bis 5.000 Euro bei Direktanträgen von Soloselbständigen und Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro bei Anträgen über prüfende Dritte gezahlt. Die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen bei Anträgen über prüfende Dritte beträgt seit Freitag, 11. Dezember 2020, 50.000 Euro. Antragstellende, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden ab dieser Woche eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.
Nach aktuellem Stand von Dienstag, 22. Dezember 2020, haben im Land Bremen 458 Soloselbstständige Auszahlungen in Höhe von insgesamt rund 744.000 Euro erhalten, Abschlagszahlungen in Höhe von rund 8.191.000 Euro erfolgten an 1.478 Unternehmen und Selbstständige, deren Anträge überprüfende Dritte eingereicht wurden. Das bedeutet, dass an Soloselbstständige bereits zwei Drittel der beantragten Fördermittel ausgezahlt wurden, an Unternehmen und Selbstständige rund ein Viertel.
Zehn Prozent der Direktanträge und momentan zwischen 25 und 30 Prozent der über die prüfenden Dritten eingereichten Anträge werden derzeit für eine ausführlichere Prüfung direkt an die Bewilligungsstellen der Länder unterzogen. So sehen es die von Bund und Ländern beschlossenen Richtlinien derzeit vor. Im Land Bremen sind das für Antragsstellende in Bremen BAB – Die Förderbank (Bremer Aufbau-Bank GmbH). In Bremerhaven übernimmt die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH diese Aufgabe. Antragstellende erhalten in diesen Fällen die gesamte Fördersumme erst nach Abschluss der regulären Bearbeitung ihres Antrags. Das Bundesprogramm sieht keine beschleunigte Aus- beziehungsweise Abschlagszahlung vor. Aus technischen Gründen erfolgt keine Zwischennachricht an die Antragsstellenden. Sollte innerhalb von zehn Tagen nach Antragsstellung keine Abschlagszahlung überwiesen worden sein, können Antragsstellende damit rechnen, dass ihre Anträge direkt an die Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet worden sind.
Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen der Länder startet aufgrund der vom Bund vorgegebenen technischen Infrastruktur nach aktuellem Stand bundeseinheitlich voraussichtlich am 10. Januar. Für die Bearbeitung werden von BAB und BIS in Spitzenzeiten bis zu 28 zusätzliche Mitarbeiter*innen beschäftigt. Damit eine schnelle Bearbeitung möglich ist, wenden sich Soloselbstständige und prüfende Dritte bei Fragen bitte direkt an die Hotlines des Bundes. Diese sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar, für Solo-Selbstständige unter Tel. (030) 1200 21034 und für prüfende Dritte unter Tel. (030) 5268 5087.
Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll die Antragsstellung für die Dezemberhilfe aktuell ab dieser Woche möglich sein. Erste Abschlagszahlungen erfolgen voraussichtlich ab Anfang Januar. Ebenfalls im Laufe des Januars geplant seien beschleunigte Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III, und zwar in Höhe von bis 50.000 Euro. Diese werden, wie die November- und Dezemberhilfe, zentral über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundeskasse ausgezahlt. Weitere Informationen hierzu wird das BMWi zeitnah veröffentlichen, etwa unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.