Verwirrung um stadtbremisches Überseehafengebiet

Eine Besonderheit im Land Bremen sorgt großflächig für Verwirrung: Das Land Bremen mit dem Namen Freie Hansestadt Bremen ist ein Bundesland mit zwei Städten, der Freien Hansestadt Bremen und der Seestadt Bremerhaven. Hinzu kommt eine weitere Besonderheit: In der Stadt Bremerhaven gehört eine kleine, aber wichtige Enklave gar nicht zur Stadt Bremerhaven, sondern zur Stadt Bremen, nein, nicht zum Land Bremen, sondern explizit zur Stadt Bremen.                                                                               Es ist das stadtbremische Überseehafengebiet. – Was in normalen Zeiten einen gewissen Exotismusfaktor hat (der durchaus historische Gründe besitzt), kann in Corona-Pandemiezeiten zu einem Ärgernis führen: In den Listen des Robert-Koch Instituts wird die Covid-19-Ausbreitung nach einem Ampelsystem von grün bis rot gekennzeichnet. Das führt dazu, dass die kleine Bremer Enklave des stadtbremischen Überseehafengebiets mit seinen 22 gemeldeten Bewohnerinnen und Bewohnern inmitten des grün gekennzeichneten Stadtgebiets Bremerhaven aktuell rot ist.                                                                  Findige oder übereifrige Mitarbeiter von Beherbergungsbetrieben oder sich berufen fühlenden Ämtern haben daraus offensichtlich Listen mit den Postleitzahlen der entsprechenden Gebiete zusammengestellt, die für Bremerhaven und für rund 17.000 Bewohnerinnen und Bewohner des Postleitzahlenbereichs 27568 schlimme Folgen hat: Sie werden als Gebiet mit Corona-Hotspot identifiziert. Doch das ist schlicht falsch.

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In der Stadt Bremerhaven, mithin der Stadtteil Mitte mit der Postleitzahl 27568 wie auch die übrigen Postleitzahlgebiete der Stadt Bremerhaven, liegt aktuell die Inzidenzzahl bei 7,1! Also alles im grünen Bereiche! Die Folge des Missverständnisses gepaart mit Unkenntnis: In den Bremerhavener Beherbergungsbetrieben mit der Postleitzahl 27568 werden Buchungen storniert und Bremerhavener Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel an die Ostsee reisen wollen, werden von den Beherbergungsbetrieben abgewiesen, weil sie angeblich aus einem Risikogebiet kommen.                                                    Nein, kommen sie nicht. Das ist die Folge eines Missverständnisses.

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