Senat beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens

Handlungsschritte bei Überschreitung der 50er-Inzidenz sind vorbereitet

Nachdem auch in den vergangenen Tagen die Zahl der Neuinfektionen in der Stadtgemeinde Bremen weiter gestiegen ist, hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen heute (06.10.2020) weitere Maßnahmen beschlossen. Diese sollen zum einen in der aktuellen Situation zur Eindämmung der Ausbreitung beitragen und zum anderen bei einer möglichen Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern einen klaren Maßnahmenkatalog bereithalten.

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Um in der aktuellen Situation den Schutz von vulnerablen Gruppen zu verbessern, sollen im Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowohl Pflegekräfte als auch Besucherinnen und Besucher FFP2-Masekn tragen. „In der aktuellen Situation geht es auch darum, diejenigen konsequent zu schützen, bei denen ein schwerer Krankheitsverlauf am wahrscheinlichsten ist. Die Pflegeeinrichtungen und auch Kliniken haben sich in den vergangenen Wochen bereits überwiegend ausreichend mit FFP2-Masken eingedeckt. Wo ein ausreichender Vorrat nicht vorhanden ist, können wir aus unseren Beständen nachlegen“, so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.

Neben dem besonderen Schutz für vulnerable Gruppen hat der Senat auch beschlossen, die vorhandenen Regelungen konsequent zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Außerdem wird auch die Kontaktpersonennachverfolgung verstärkt. In den vergangenen Tagen und Wochen kam es häufiger zu Situationen, in denen unvollständige Kontaktlisten von Veranstaltungen eine umfangreichere Recherche durch das Gesundheitsamt notwendig gemacht haben. Um dieser Situation gerecht zu werden, wird es kurzfristige Unterstützung sowohl im Ordnungsamt als auch im Gesundheitsamt geben. Senatorin Claudia Bernhard: „Wir werden in den kommenden Wochen weitere Containment-Scouts einstellen. Um aber auch kurzfristig Unterstützung zu bekommen, stehen wir unter anderem in Kontakt mit der Bundeswehr.“

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Auch für eine mögliche Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern wurden bereits Maßnahmen beschlossen. Sollte dieser Wert überschritten werden, wird es im Bereich der privaten Feiern weitere Einschränkungen geben. Diese dürfen dann nur noch mit maximal 25 Personen stattfinden. Die Obergrenze für alle weiteren Veranstaltungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen wird auf 100 Teilnehmende beschränkt. Sollte bei der jeweiligen Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt werden, sinkt die Teilnehmendenzahl auf maximal 25 Personen. Darüber hinaus würden alle Großveranstaltungen, die aktuell eine Ausnahmegenehmigung haben, unverzüglich unterbrochen. Dies würde unter anderem auch den „Freipaak“ betreffen. „Beim Überschreiten des hohen Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern müssen wir natürlich erneut mit härteren Einschränkungen umgehen. Sollten wir diesen Wert überschreiten, können Veranstaltungen jeglicher Art wirklich nur noch in kleinem Rahmen stattfinden“, erläutert Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Weiter betont sie: „Wir wollen diese Grenze selbstverständlich nicht erreichen. Dafür müssen die bereits bestehenden Regeln jedoch von jedem einzeln eingehalten werden. Es liegt auch in der Verantwortung aller Bremerinnen und Bremer jetzt erst recht die gemeinsamen Regeln umzusetzen.“

Des Weiteren hat sich der Senat heute darauf verständigt, die neuen Vorschläge der Musterrechtsverordnung des Bundes umzusetzen. Diese sehen vor, dass Einreisende aus Risikogebieten nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen. Anders als bisher kann diese Quarantäne nicht schon bei Einreise durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden. Nach frühestens fünf Tagen ist ein Corona-Test möglich. Sollte dieser negativ ausfallen, kann die Quarantäne dann frühzeitig beendet werden. Ein solcher freiwilliger Test zur möglichen Verkürzung der Quarantäne-Zeit wird ab dem 15. Oktober nicht mehr durch den Gesundheitsfonds finanziert, sondern wird zu einer Selbstzahlerleistung. Bremen wird diese Regelungen spätestens zum Ferienende (24.10.2020) umsetzen.

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