Die Erarbeitung eines Konzeptes zur Anpassung der Kajen-Infrastruktur an den Containerterminals 1 bis 3a hat der Bremer Senat in seiner heutigen Sitzung (15.09.2020) beschlossen. Die Hafenmanagementgesellschaft bremenports soll in der sogenannten Entscheidungsgrundlage (ES) denkbare Varianten für die Weiterentwicklung des 2.400 Meter langen Kajenabschnitts prüfen und bewerten. Die Kosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro und sollen in den Jahren 2020 und 2021 aus dem Sondervermögen Hafen finanziert werden.
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling: „Das Projekt ist für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen von herausragender Bedeutung. Die Reedereien haben weltweit zuletzt immer größere Schiffe in Fahrt gebracht, die zusätzliche Anforderungen an die Kajen-Infrastruktur nach sich ziehen.“
Bei der fast fünf Kilometer langen Stromkaje (CT1 bis CT4) in Bremerhaven handelt es sich um eines der weltweit längsten zusammenhängenden Kajen-Bauwerke seiner Art. Der Spatenstich des ersten Bauabschnitts erfolgte 1968, der CT 3a wurde im Jahr 2003 in Betrieb genommen. Damals hatten die Containerschiffe ein Fassungsvermögen von rund 8.000 TEU, heutzutage transportieren die größten Frachter der Welt knapp 24.000 TEU. Schilling: „Für die Abfertigung dieser Schiffe bedarf es auch neuer Containerbrücken, die größer, höher und leistungsfähiger sind. Erste statische Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die neuen Brücken auf der vorhandenen Kaje in den Abschnitten CT1 bis 3a nicht, beziehungsweise nur mit erheblichen Einschränkungen eingesetzt werden können.“
Auch die Wassertiefen der Liegeplätze an der Containerkaje sollen in diesem Zuge den neuen Anforderungen angepasst werden.
Im Rahmen der Erstellung der ES-Bau werden unter Berücksichtigung moderner Anforderungen, wie der Schaffung von Landstrom-Versorgungseinrichtungen, auch konkrete Fragen, beispielsweise hinsichtlich Arbeitsumfang und Vorgehensweise, Kosten und Nutzungsdauer der Kaje bewertet. Das fertige Konzept beinhaltet dann eine Vorzugsvariante mit einer Kostenschätzung.
Auf Grundlage der ES-Bau und weiterer Gremienbefassungen werden dann in einem Bauentwurf die Vorzugsvariante technisch weiter konkretisiert und die Kosten exakt berechnet, ehe nach entsprechender Genehmigungsplanung der Bau beginnen kann.
Schilling: „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Umsetzung dieses Vorhabens erfolgen muss, wenn wir es ernst damit meinen, Bremerhaven als Hafenstandort weiterhin wettbewerbsfähig halten zu wollen und bin froh, dass wir mit dem Senatsbeschluss jetzt den ersten Schritt dafür machen konnten.“