Im Land Bremen müssen aktuell sechs Personen stationär versorgt werden. Zwei der stationär versorgten Personen müssen auf Intensivstationen behandelt werden. Eine der intensivmedizinisch behandelten Personen muss beatmet werden.
Bei allen stationär behandelten Personen handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen. Zwei Personen müssen auf Intensivstationen behandelt werden. Eine Person wird beatmet. Bei einer Person muss der Gesundheitszustand als schlecht oder kritisch beschrieben werden.