Verkehrskontrollen decken gravierende Verkehrsverstöße auf

Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

Am Donnerstag (14.05.2020) kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Geestland verdachtsunabhängig diverse PKW Fahrer. Die Kontrollen deckten hierbei gravierende Verkehrsverstöße auf. Insgesamt müssen vier Fahrzeugführer und ein Beifahrer mit einer oder mehreren Strafanzeigen rechnen.

Gegen 03:30 Uhr kontrollierten die Beamten einen BMW auf der BAB 27 kurz vor der Anschlussstelle Bremerhaven-Wulsdorf. Ein 52-jähriger Cadenberger und sein 18-jähriger Beifahrer, ebenfalls aus Cadenberge, waren mit ihrem nicht zugelassenen PKW liegengeblieben. Am Fahrzeug waren Kennzeichen angebracht, die zu einem anderen PKW gehörten. Der PKW wurde abgeschleppt, die genutzten Kennzeichen wurden sichergestellt. Die beiden Männer müssen sich unter anderem wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz und Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten.

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Gegen 09:45 Uhr wurde ein 56-jähriger Mann aus Bremerhaven mit seinem VW im Bereich Sievern kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass für den PKW seit gut einem halben Jahr kein Versicherungsschutz mehr bestand. Die Kennzeichen wurden vor Ort entsiegelt, die Weiterfahrt wurde untersagt. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde gefertigt.

Gegen 15:00 Uhr wurde ein 60-jähriger Mann aus Bremerhaven mit seinem Fiat auf dem Parkplatz Habichthorst der BAB 27 kontrolliert, da an den angebrachten Kennzeichen keine Zulassungssiegel vorhanden waren. Es wurde festgestellt, dass der genutzte PKW nicht zugelassen war. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten.

Gegen 16:00 Uhr kontrollierten die Beamten den VW Golf eines 65-jährigen Mannes aus Langen, weil an den angebrachten Kennzeichen keine Zulassungssiegel vorhanden waren. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Er hatte seine ausländische Fahrerlaubnis nicht umschreiben lassen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Es wurden Strafanzeigen wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz gefertigt.

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