Wer im Internet Waren aus dem Nicht-EU-Ausland bestellt und eine
Benachrichtigung von der Deutschen Post AG erhalten hat, seine Ware
beim Zoll abzuholen, kann das jetzt auch bequem von zu Hause aus
erledigen. Der Warenbesteller nimmt zeitnah nach der Benachrichtigung
Kontakt mit seinem Zollamt auf. Die weiteren Schritte werden dann vom
Zoll erklärt. Bis auf Weiteres kann die Postverzollung von zu Hause
auch für gewerbliche Sendungen und für Sendungen mit einem Warenwert
über 1.000 Euro genutzt werden.
Gerade jetzt in der Zeit der Corona-Pandemie wird durch die
Postabfertigung von zu Hause der persönliche Kontakt vermieden und
damit die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus erheblich
gemindert“, erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts
Bremen. Wer weiterhin seine Postpakete vor Ort abholen möchte, muss vorher
-wie im Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG angegeben-
mit seinem Zollamt einen Termin vereinbaren. Ohne Termin fertigt das
Zollamt die Ware nicht ab. Dieses Verfahren gilt bis auf Weiteres für
die Dauer der Pandemie. Weitere Erläuterungen finden Sie auf www.zoll.de. Dort können Sie
auch etwas über das von der Deutschen Post AG angebotene Verfahren
„Nachträgliche Postverzollung“ erfahren.
Kontaktadressen:
Zollamt Bremen: pakete.za-bremen@zoll.bund.de, Tel: 0421 3897 – 2800
Zollamt Bremerhaven: postabfertigung.za-bremerhaven@zoll.bund.de,
Tel: 0471 9842 – 2822