Beschwerde gegen die Amtsleiterin des Tierschutz- und Veterinärdienstes des Landes Bremen

Der öffentlich bekannt gewordene Tierschutzfall in Bremerhaven
hat für das Veterinäramt des Landes Bremen ein Nachspiel. Der
Bremerhavener Tierschutzverein wirft der Behördenleitung vor, vorschnell
eine falsche Entscheidung getroffen zu haben und hat eine Dienst- und
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dr. Bärbel Schröder, Amtsleiterin
Ltd. Veterinärdirektorin Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und
Veterinärdienst des LandesBremen (LMTVET), bei der Senatorin für

Gesundheit eingereicht. Frau Dr. Bärbel Schröder, hat die für
Bremerhaven zuständige Amtstierärztin angewiesen, eine behördliche
Anordnung dahingehend zu treffen, dass ein Halter einen Hund – nur zwei
Tage nach der Sicherstellung – aus dem Bremerhavener Tierheim wieder
abholen durfte.
„Wir erwarten jetzt eine Überprüfung der Entscheidung auf Recht- und Zweckmäßig“, sagt Bernd Freemann vom Vorstand des Vereins.

Was war passiert?

Ein Mann hat seinen eigenen Hund getreten und gewürgt

Aufgrund einer Fremdanzeige wurde die Ortspolizeibehörde Bremerhaven am 18.12.2019 um 02:40 Uhr darüber
informiert, dass ein Mann sich mit zwei Hunden im Bereich der
Schleswiger Straße, Ecke Kirchenstraße aufhält und auf einen der Hunde
eingetreten und ihn anschließend am Halsband hochgezogen hat. Der Hund
hat fürchterlich gejault. In weiterer Entfernung war das Röcheln des
Hundes zu hören, da der Hund keine Luft mehr bekommen hat.
Bei
der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die herbeigerufenen
Polizeibeamten fest, dass der Mann erheblich unter Alkohol- und
Drogeneinfluss stand und eine gesteigerte Aggressionsbereitschaft
zeigte. Nach der Inaugenscheinnahme der Wohnung des Beschuldigten kamen
die Beamten zu der Auffassung, dass die Wohnung nicht dazu geeignet ist,
Tiere dort artgerecht zu halten.
Die Tiere wurden fortgenommen
und im Tierheim untergebracht. Die Polizei hat Anzeige nach Paragraf 17
des Tierschutzgesetzes gegen den Mann gestellt.

Bernd Schomaker,
Vorsitzender des Vereins ergänzt: „In Kenntnis des Polizeiberichtes ist
es völlig unverständlich, dass die für Bremerhaven zuständige
Amtstierärztin verfügen musste, dass der Halter einen seiner Hunde – nur
zwei Tage nach der Sicherstellung – aus dem Bremerhavener Tierheim
wieder abholen durfte.“ Diese Entscheidung ist auch der Öffentlichkeit
nicht zu vermitteln und stößt in breiter Masse auf großes Unverständnis.
Das zeigen die vielen Kommentare und Weiterleitungen in den sozialen
Netzwerken. „Es ist gut, dass es Menschen gibt, die aufmerksam sind und
vermeintliche Missstände melden. Auch wenn die Sicherstellung nicht auf
persönlichen Eindrücken, sondern auf schwierigen rechtlichen Grundlagen
basiere, müssen die Entscheidungen der zuständigen Behörde auch für die
Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.“

http://bit.ly/sikaservice

Freemann: „Aus Sicht des
Tierschutzes Bremerhaven wäre die behördliche Inobhutnahme des Hundes
weiterhin gegeben gewesen, weil auf der Grundlage der bislang
getroffenen Feststellungen eine Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen
ist. Die rechtliche Grundlage dafür ist nach § 16 a Abs. 1 Nr. 3
TierSchG vorhanden. Es stellt sich aber auch grundsätzlich die Frage,
warum Tiere an Personen herausgegeben werden, gegen die ein
Strafverfahren wegen Tierquälerei anhängig ist.“
Der andere Hund,
der gequält worden war, bleibt im Tierheim – allerdings nur, weil es
sich um einen Listenhund handelt, den der Mann grundsätzlich nicht
halten darf.

.

$(„#slideshow > div:gt(0)“).hide();

setInterval(function() {
$(‚#slideshow > div:first‘)
.fadeOut(1000)
.next()
.fadeIn(1000)
.end()
.appendTo(‚#slideshow‘);
}, 10000);

adscale_slot_id=“Nzg0NzAw“;

Facebook Comments
Bitte Teilen:
Werbung