Cold Case – Polizei geht rund 100 Hinweisen nach Frauenmorden nach

Im Rahmen sogenannter Cold- Case-Ermittlungen hat die
Polizeiinspektion Cuxhaven sich in der Sendung „Aktenzeichen XY …
ungelöst“ am gestrigen Mittwochabend (13.11.2019) mit der Bitte um
Mithilfe an die Bevölkerung gewandt und Phantombilder veröffentlicht,
die im Zusammenhang mit zwei Frauenmorden aus den Jahren 1992 und 1993
entstanden sind.

Neben
zahlreichen Social-Media-Kanälen der Polizeidirektion Oldenburg und
weiterer Polizeidienststellen im Land teilten auch verschiedene
Online-Redaktionen und engagierte Bürgerinnen und Bürger den
Zeugenaufruf.
„Uns hat eine Vielzahl an Hinweisen erreicht.
Einige davon scheinen interessant zu sein. Wir gehen den Hinweisen
derzeit nach und überprüfen sie“, äußerte die Sprecherin der
Polizeiinspektion Cuxhaven, die sich ausdrücklich für die Unterstützung
durch das Teilen des Zeugenaufrufs bei allen Beteiligten bedankt.
Bis
zum Donnerstagnachmittag gingen rund 100 Hinweise bei der
Ermittlungsgruppe in Cuxhaven ein. Ob eine „heiße Spur“ darunter ist,
werden die weiteren Ermittlungen ergeben.
Neben der Frage, wer
Angaben zu den gesuchten Personen machen kann, haben sich die Ermittler
auch mit Anschauungsobjekten an die Öffentlichkeit gewandt. Es handelt
sich hierbei um Leukoplast in einer Breite von 5 cm, das damals
haushaltsunüblich war, und um eine 3 mm breite Nylonschnur bzw. um
Knoten und Schlaufen am Ende der Schnur.
Wer diesbezüglich
Angaben machen kann, die für die Ermittlungen relevant sein könnten,
wird gebeten, sich an die Polizei Cuxhaven zu wenden.
Das Hinweistelefon der Polizei Cuxhaven ist weiterhin geschaltet: +49 (0)4721 573 200
Die
Polizeidirektion Oldenburg hat für entscheidende Hinweise, die zu einer
rechtskräftigen Verurteilung der bzw. des Täters führen, eine Belohnung
von bis zu 5.000 EUR* ausgesetzt.
* Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
*
Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für
Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von
strafbaren Handlungen gehört.
.

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