Polizei setzt Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) ein

Start des Pilotprojektes bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven

Bei der Bremerhavener Polizei findet ab sofort probeweise für die
Dauer eines Jahres das sogenannte Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG),
besser bekannt als „Taser“, als neues Einsatzmittel Verwendung. Damit
soll die von vielen Polizeibeamten beschriebene Lücke zwischen
Mehrzweckeinsatzstock (Schlagstock) und Reizstoffsprühgerät einerseits
und der Schusswaffe andererseits geschlossen werden. Nach intensiven
Diskussionen auf Landes- und auf kommunaler Ebene soll der „Taser“ nun
probeweise bei der einzigen kommunalen Polizei der Bundesrepublik, der
Ortspolizeibehörde Bremerhaven eingesetzt werden. Das haben Bremens
Innensenator Ulrich Mäurer und der Bremerhavener Polizeidezernent,
Oberbürgermeister Melf Grantz vereinbart. „Gewalt gegen Polizeibeamte
nimmt bedauerlicherweise stetig zu. Deshalb habe ich der probeweisen
Einführung des Tasers bei unserer Bremerhavener Polizei sofort
zugestimmt. Diese Waffe kann ein Mittel sein, der zunehmenden Gewalt
gegen unsere Polizeibeamtinnen und –beamten im Einsatzfall wirksam zu
begegnen“, erklärt der Bremerhavener Oberbürgermeister. „Unserer Polizei
möchte ich dadurch auch vermitteln, dass die Politik sie nicht mit
ihren Problemen allein lässt.“ Der Oberbürgermeister stellt weiterhin
klar, dass die Schusswaffe nach seiner Ansicht bei gewaltsamen
Auseinandersetzungen immer nur das letzte Mittel der Wahl sein kann. Er
ist sich sicher, dass die Bremerhavener Polizei absolut
verantwortungsvoll mit dieser neuen Waffe umgehen wird. Der
Bremerhavener Direktor der Ortspolizeibehörde, Harry Götze ist dankbar,
dass die Polizei dieses neue Mittel zur Verfügung gestellt bekommt und
umreißt das Ziel des nun beginnenden Probelaufs: „Mit dem jetzt
beginnenden Probelauf als Landesprojekt soll die Frage beantwortet
werden, ob das DEIG ein geeignetes Einsatzmittel für den Einsatz- und
Streifendienst darstellt und welche Rahmenbedingungen hierfür erfüllt
werden müssen.“ Danach werde von den politischen Gremien über die
dauerhafte Einführung zu entscheiden sein.

Stromstoß macht handlungsunfähig

Beim DEIG handelt es sich um eine pistolenähnliche Waffe. Die in
Bremerhaven beschafften Geräte haben einen grellen Gelbton. Sie
verschießen mit Hilfe eines Treibgases Pfeilelektroden und können damit
über eine gewisse Entfernung elektrische Impulse zur Immobilisierung der
Zielperson übertragen. Die zwei leicht gespreizt verschossenen
Elektroden sind hierbei mittels dünner Kabel mit dem DEIG verbunden und
müssen beide die Zielperson treffen, damit der benötigte Stromkreis
geschlossen wird und das DEIG die gewünschte Wirkung erzielt. Das
ausgewählte DEIG-Modell arbeitet mit kurzen Hochspannungsimpulsen
geringer Stromstärke. Die denen im menschlichen Nervensystem ähnelnden
Impulse bewirken eine sensorische sowie motorische Stimulation, deren
Folge die Handlungsunfähigkeit der Zielperson ist. Die Wirkung des DEIG
tritt unabhängig von der körperlichen Statur und Verfassung sowie
Schmerzresistenz und eventueller Betäubungsmittelindikation ein.

Geringes Gesundheitsrisiko

Obgleich durch den Einsatz eines DEIG und die gerätegesteuerten,
insgesamt fünf Sekunden andauernden elektrischen Impulse in der Regel
keine bleibenden Schäden bei der getroffenen Person zu erwarten sind,
ist eine abschließende Einschätzung der eingetretenen, eventuell auch
nachhaltigen Folgen der Impulse ohne medizinisches Fachpersonal nicht
möglich. Deshalb wird in jedem Fall, neben der Erstversorgung durch die
Polizeibeamten, medizinisches Fachpersonal hinzugezogen. Bislang wurde
kein Fall bekannt, in welchem ein DEIG nachweislich als todesursächlich
galt. Umfangreiche Untersuchungen ergaben zudem, dass das Gesamtrisiko
von Herzkammerflimmern als sehr gering (unter 0,1 %) eingestuft wird,
dieses aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Kein Ersatz für die Schusswaffe

DEIG werden nach dem Waffengesetz (WaffG) als Waffen eingestuft. Sie
werden aufgrund der unterschiedlichen Wirkungsweise explizit von
Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen abgegrenzt. Das
Bremische Polizeigesetz (BremPolG) regelt in den §§ 40 ff. BremPolG
unter Verweis auf das landeseigene Verwaltungsvollstreckungsgesetz
(BremVwVG) die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Nach § 41 IV S. 1
BremPolG sind Distanz-Elektro-Impulsgeräte ausdrücklich als Waffen im
Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwangs benannt. Der Einsatz eines
DEIG muss als besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Abwehr einer
erheblichen Gefahr nach § 2 Nr.3 BremPolG dienen. Das DEIG kann nicht
als Alternative zur Schusswaffe betrachtet werden. Es ist eine
Einsatzwaffe eigener Art, unterhalb der Schwelle des
Schusswaffeneinsatzes und wird von den so ausgerüsteten Einsatzkräften
sichtbar entweder am Gürtel oder im Brustbereich getragen.

Nach Beendigung des Probelaufs erfolgen ein Controlling sowie eine
taktische und medizinische Auswertung über die Einsätze mit dem DEIG.
Sie sollen als Entscheidungsgrundlage dienen, ob Polizeibeamte des
Einsatz- und Streifendienstes im Land Bremen zukünftig in größerem
Umfang und dauerhaft mit diesen Waffen ausgerüstet werden sollen. den §§
40 ff. BremPolG unter Verweis auf das landeseigene
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (BremVwVG) die Anwendung unmittelbaren
Zwangs. Nach § 41 IV S. 1 BremPolG sind Distanz-Elektro-Impulsgeräte
ausdrücklich als Waffen im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwangs
benannt. Der Einsatz eines DEIG muss als besondere
Zulässigkeitsvoraussetzung der Abwehr einer erheblichen Gefahr nach § 2
Nr.3 BremPolG dienen. Das DEIG kann nicht als Alternative zur
Schusswaffe betrachtet werden. Es ist eine Einsatzwaffe eigener Art,
unterhalb der Schwelle des Schusswaffeneinsatzes und wird von den so
ausgerüsteten Einsatzkräften sichtbar entweder am Gürtel oder im
Brustbereich getragen.

Nach Beendigung des Probelaufs erfolgen ein Controlling sowie eine
taktische und medizinische Auswertung über die Einsätze mit dem DEIG.
Sie sollen als Entscheidungsgrundlage dienen, ob Polizeibeamte des
Einsatz- und Streifendienstes im Land Bremen zukünftig in größerem
Umfang und dauerhaft mit diesen Waffen ausgerüstet werden sollen.

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