Unterhaltsleistungen nach Gesetzesnovelle stark nachgefragt

Zahlungen an Alleinerziehende haben sich mehr als verdoppelt

Nach
der Novelle des Gesetzes für Unterhaltsvorschüsse und
ausfallleistungen (UVG) haben sich die entsprechenden Ausgaben der
beiden Stadtgemeinden im Land Bremen mehr als verdoppelt: Hatten Bremen
und Bremerhaven in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 zusammen
noch 6,3 Millionen ausgegeben, waren es im Vergleichszeitraum 2018 fast
13,8 Millionen. Diese Daten hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (23.
August 2018) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration
vorgelegt. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und bezieher ist damit
in der Stadtgemeinde Bremen von 4.655 (Stand: 30. Juni 2017) auf 8.099
und in der Stadtgemeinde Bremerhaven von 1.246 auf 2.555 angestiegen. 40
Prozent der Ausgaben trägt der Bund, 60 Prozent das Land und die
Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
„Die hohen Zahlen zeigen,
dass Alleinerziehende über lange Zeiträume auf die staatliche
Unterstützung angewiesen sind“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für
Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. „Mit den Zahlen haben
sich unsere Erwartungen erfüllt“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für
Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.
Mit der
Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2017 haben Minderjährige Alleinerziehender
einen Anspruch auf die Unterhaltsleistung vom ersten Lebenstag bis zur
Volljährigkeit, sofern der zahlungspflichtige Elternteil seinen
Verpflichtungen nicht nachkommen kann („Unterhaltsausfallleistung“) oder
nicht nachkommt („Unterhaltsvorschuss“). Zuvor war die Zahlung auf
maximal sechs Jahre begrenzt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz
IV“) werden die Unterhaltsleistungen allerdings verrechnet, sodass in
der Regel nur Aufstocker und Aufstockerinnen (also Hartz-IV-Bezieher mit
eigenem, aber nicht ausreichendem Einkommen) von der Neuregelung der
Unterhaltsleistungen profitieren können. Denn bei Unterhalsleistungen
handelt sich nach dem Sozialgesetzbuch um eine vorrangige Leistung, die
auch dann beantragt werden muss, wenn die Zahlungen grundsätzlich mit
den Transferleistungen verrechnet werden müssen.
Familienpolitisch
entlaste das im Jahr 1980 eingeführte und 2017 zuletzt reformierte UVG
Trennungsfamilien in der Auseinandersetzung ums Geld, sagte Senatorin
Stahmann weiter. „Das gibt Eltern in dieser schwierigen Lebensphase mehr
Raum, sich den wesentlichen Fragen zu widmen, nämlich der gemeinsamen
Sorge für die Kinder.“
Die Unterhaltsleistungen sind abhängig vom Alter des Kindes und belaufen sich auf:

  • 150 Euro pro Monat für Kinder von der Geburt für die ersten sechs Jahre
  • 201 Euro pro Monat für Kinder vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag
  • 268 Euro pro Monat für Kinder vom zwölften bis zum 18. Geburtstag

„Die
Gesetzesnovelle hat die finanzielle Lage für viel Alleinerziehende
spürbar verbessert“, sagte die Senatorin weiter. „Bei zwei Kindern über
zwölf Jahre können leicht mehr als 500 Euro zusätzlich in der
Haushaltskasse ankommen.“ Man müsse aber auch „realistisch sagen, dass
viele Empfängerinnen von Transferleistungen nicht von den Neuerungen
profitieren“.
Unterhaltsleistungen müssen unter gewissen
Voraussetzungen zurückgezahlt werden. Das gilt immer dann, wenn der
zahlungspflichtige Elternteil über Einkommen verfügt, aus dem er zur
Rückzahlung herangezogen werden kann. In der Regel sind zehn bis zwölf
Prozent aller Unterhaltszahlungen in Bremen zurückzuholen. Im ersten
Halbjahr 2018 ist dieser Anteil auf sechs Prozent gesunken. Hauptursache
ist der Umstand, dass die Zahlungen an die Kinder der Alleinerziehenden
sofort einsetzen, die Rückholung aber oftmals erst nach aufwendigen
Einkommensprüfungen und mit erheblichem zeitlichen Nachlauf. Im Laufe
dieses und des kommenden Jahres soll die Rückgriffquote wieder auf ihren
normalen Wert steigen. Darüber hinaus sollen Änderungen der
organisatorischen Abläufe in der Behörde mittelfristig dazu beitragen,
die Rückgriffquote auf das Niveau der Stadtstaaten Berlin und Hamburg
anzuheben. Bremen hat über die Jahre eine der niedrigsten
Rückgriffquoten, die Werte von Berlin und Hamburg schwankten zuletzt
zwischen 11 und 19 Prozent. Wesentliche Ursache für die niedrige Quote
in Bremen ist die Sozialstruktur des Stadtstaates mit hoher
Langzeitarbeitslosigkeit und vielen Beschäftigten in Teilzeit,
Zeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung. Einzelne Bundesländer mit
geringer Arbeitslosigkeit und stabilen, sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten erreichen Rückgriffquoten von 33 bis 36 Prozent, der
Mittelwert liegt bei 21 Prozent..

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