Jährlicher Wechsel der Versicherungskennzeichen am 01.03. – Hinweise an die Fahrzeugführenden

Versicherungskennzeichen, wechsel

In jedem Jahr müssen die Versicherungen, zum Beispiel an Kreinkrafträdern (Roller) oder E-Scootern, erneuert werden. Damit einher geht auch in jedem Jahr zum Stichtag 01. März der Wechsel des entsprechenden Versicherungskennzeichens.

Leider stellt die Polizei hierbei meist fest, dass diese Wechselfrisit von vielen Verkehrsteilnehmenden nicht beachtet wird. Oft wird hierbei auch die Frage gestellt, ob es nicht eine Übergangsfrist für den Wechsel gibt. Dies ist nicht der Fall. Zum Stichttag 01. März – 00:00 Uhr muss der Wechsel spätestens erfolgt sein, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll.

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Sollte der Wechsel nicht stattgefunden haben, stellt diese einen Verstoß nach dem Pflichtversicherungssgesetz dar. Hierbei handelt es sich um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Polizei mit pflichtgemäßem Ermessen agieren, sprich unter Umständen von einer Verfolgung absehen kann, muss die Polizei bei Straftaten immer einschreiten und diese gemäß dem so genannten Legalitätsprinzip, welches sich aus der Strafprozessordnung ergibt, verfolgen. Ein „Können Sie nicht eine Ausnahme machen?“ ist somit nicht möglich.

Die Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmenden auf diesen Umstand zu achten und sich um ein neues Versicherungskennzeichen zu kümmern. In diesem Jahr wechselt die Farbe von schwarz zu blau. Das blaue Kennzeichen ist somit ab 01. März 2024 gültig.

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