Radfahrerin auf Zebrastreifen angefahren

Eine 12 Jahre alte Schülerin ist am Donnerstagmorgen auf dem
Zebrastreifen in der Brookstraße von einem Pkw angefahren und leicht
verletzt worden. Das Mädchen fuhr mit einem Rad über den Zebrastreifen.

Laut Zeugenaussagen hat sich der 33-jährige Autofahrer langsam dem
Überweg genähert und einige Kinder, die zu Fuß gingen, hinübergehen
lassen. Als er danach weiterfahren wollte, kam von links plötzlich die
Schülerin auf dem Fahrrad angefahren und überquerte ebenfalls die
Straße. Sie wurde von dem Auto erfasst und auf die Fahrbahn
geschleudert. Mit leichten Verletzungen wurde sie zur ambulanten
Behandlung ins Krankenhaus gebracht.

Gerade für Fahrradfahrer herrscht oft Unsicherheit darüber, wie sie
sich beim Überqueren der Straße an einem Zebrastreifen verhalten müssen.
Grundsätzlich ist es dem Fahrradfahrer untersagt, von der Fahrbahn oder
dem Gehweg einen Fußgängerüberweg fahrend zu überqueren. Er muss dazu
absteigen und das Fahrrad über den Fußgängerüberweg schieben. Der
Radfahrer genießt hier keine verkehrsrechtliche Sonderstellung.
Fußgänger haben dagegen absoluten Vorrang. Das gilt bereits, wenn ein
Fußgänger auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens geht, oder
wenn es auch nur den Anschein hat, als würde der Fußgänger den Überweg
benutzen wollen. Aber auch Fußgänger dürfen den Überweg nicht achtlos
betreten. Sie haben sich ebenfalls umsichtig und situationsgerecht zu
verhalten.
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