Sozialdeputation erörtert Gesetzesnovelle zur Anpassung des Aufnahmegesetzes
Unbegleitete minderjährige Ausländer, die dem Bundesland Bremen zur
Aufnahme in das Jugendhilfesystem zugewiesen werden, sollen künftig nach
dem Schlüssel 80 zu 20 zwischen den Stadtgemeinden Bremen und
Bremerhaven aufgeteilt werden. Auf diese Regelung, analog zur Aufnahme
erwachsener Flüchtlingen und ihrer Familien, hat sich die Deputation für
Soziales, Jugend und Integration heute (30. März 2017) verständigt.
Dazu will sie der Bürgerschaft eine Änderung des Bremischen
Aufnahmegesetzes zur Beratung im April weiterleiten. Der Senat hatte dem
bereits in seiner Sitzung in der vergangenen Woche zugestimmt.
Nach
der Novelle des Bremischen Aufnahmegesetzes sollen unbegleitete
ausländische Kinder und Jugendliche vorrangig der Stadtgemeinde
zugewiesen werden, in der sie zunächst in Obhut genommen worden sind.
Hat diese Stadtgemeinde ihre Aufnahmequote von 80 Prozent
beziehungsweise 20 Prozent bereits erfüllt, wird der oder die
Jugendliche der jeweils anderen Stadt zugewiesen. In der weit
überwiegenden Zahl der Fälle melden sich unbegleitete Minderjährige
bislang in der Stadtgemeinde Bremen.
Die Änderung des
Aufnahmegesetzes wird erforderlich, weil Bremen ab Mai 2017 seinen
Status als sogenanntes „Abgabeland“ bei der Umverteilung unbegleiteter
Minderjähriger verliert. Dann nimmt Bremen auch unbegleitete
Minderjährige nach dem Königsteiner Schlüssel auf. Bislang wird die –
gemessen an anderen Bundesländern – deutlich überdurchschnittliche Zahl
an Inobhutnahmen Minderjähriger in den Jahren 2014 und 2015 auf die
Bremische Aufnahmequote angerechnet. Diese Anrechnung führt dazu, dass
Bremen nur Kinder und Jugendliche aufnimmt, die aus gesundheitlichen
oder aus Kindeswohlgründen von der Umverteilung ausgeschlossen sind.
Auch nach Bremerhaven ist eine Umverteilung damit nicht möglich.
Von
1.159 jungen Ausländern, die sich in Bremen als Minderjährige gemeldet
haben, sind im vergangenen Jahr 45 aufgenommen worden, weil die
Umverteilung aus gesundheitlichen oder aus Kindeswohlgründen nicht
möglich war. Eine verlässliche Prognose über die Zahl der Jugendlichen,
die Bremerhaven und Bremen künftig aufnehmen werden, ist derzeit nicht
möglich. Nach dem Königsteiner Schlüssel ist das Land Bremen für knapp
ein Prozent aller nach Deutschland einreisenden Jugendlichen zuständig..