Frühlingserwachen? Böses Erwachen!


Eine Kaffeefahrt zum „Frühlingserwachen“ stellte sich im
Nachhinein für eine 83 Jahre alte Rentnerin aus Geestemünde als böses
Erwachen heraus: Ohne recht zu wissen, wie ihr geschah, hatte sie
offenbar mehrere Ausflugsreisen auf dieser Kaffeefahrt gebucht. Die
Seniorin hat jetzt eine Rechtsanwältin eingeschaltet und die Polizei
informiert. Die mahnt zur Vorsicht auf solchen Fahrten, denn da geht es
nur um das Geschäft.

Gerade ältere und  alleinstehende  Menschen freuen sich über eine
Abwechslung im Alltag. Da kommt ein günstiges Angebot im Briefkasten
oder der Zeitung gerade recht.

Meist bieten die Veranstalter einer Kaffeefahrt zum Beispiel günstige
Reisen an, versprechen Geldgewinne, Essen, Getränke, Kuchen,
Unterhaltung und weitere Geschenke.

Mit immer gleichen Versprechungen wird  zur Teilnahme an einer
Tagestour gelockt. Aus einer Fahrt ins Grüne wird dann nicht selten eine
reine Verkaufstour, bei der minderwertige und regelmäßig überteuerte
Waren, wie Betten, Bettzeug, Decken, Kochtöpfe, Gesundheitserzeugnisse
und ähnliche Produkte angeboten werden – oder eben kostenpflichtige
Reisen.

Immer wieder kommen Teilnehmer einer Kaffeefahrt mit finanziellen
Verpflichtungen von mehreren hundert Euro nach Hause und merken dann
schnell, dass der Preis überzogen ist und die Qualität zu wünschen übrig
lässt. Der Kauf wird dann vielfach  schnell bereut.

Tipps der Polizei:

  • Melden Sie sich bei solchen Veranstaltungen möglichst gar nicht erst an!

  • Sollten Sie sich doch entscheiden, an eine Kaffeefahrt teilzunehmen,
    erkundigen Sie sich bei der örtlichen Verbraucherzentrale über den
    Anbieter!

  • Sie dürfen sich unterhalten lassen, Speisen verzehren und auch
    Geschenke mitnehmen, fühlen  Sie sich aber niemals zum Kauf einer Ware
    verpflichtet!

  • Unterschriften sind keine reine Formsache, mündliche Absprachen dagegen immer unwirksam!

  • Immer auf das aktuelle Datum und auf zwei Unterschriften im Vertrag
    achten (Belehrung und Widerrufsrecht), leserliche Vertragsdurchschrift
    nicht vergessen, unseriöse Veranstalter versuchen, Bestellungen ohne
    Datum aufzunehmen, datieren das Datum zurück oder der Unternehmername
    ist unleserlich!

  • Sie haben ein Widerrufsrecht binnen zwei Wochen,  am sichersten übermitteln sie dieses per Einschreiben mit Rückschein!

  • Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn auf einer Werbeveranstaltung erst gar nichts gekauft und unterschrieben wird!


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