Fahranfängerin begeht Fahrerflucht

Für
eine 18-jährige Fahranfängerin und ihren 19-jährigen Bekannten hat ein 
Parkunfall erhebliche Konsequenzen. Die beiden jungen Menschen hatten
den schwarzen VW auf dem Parkplatz in der Löningstraße (Stadtteil Mitte)
abgestellt. Als sie gegen 21.15 Uhr zu dem Auto zurückkehrten, gelang
es der  Fahranfängerin, trotz mehrerer Versuche, nicht, dass Auto aus
der Lücke auszuparken. Ihr Fahrverhalten führte sogar zu einer
Beschädigung an einem parkenden, silberfarbenen VW. Nun bat sie ihren
ein Jahr älteren Begleiter das Ausparken zu übernehmen. Das gelang auch
nach ein paar Versuchen. Beide kümmerten sich aber nicht um den
angerichteten Schaden und fuhren davon. Ein Zeuge hatte den Unfall
bemerkt und die Polizei alarmiert.
Die Beamten fahndeten nach dem Wagen und entdeckten
diesen ungefähr 100 Meter vom Unfallort entfernt auf einem anderen
Parkplatz. Die junge Frau muss sich wegen der Verkehrsunfallflucht
verantworten. Neben dem Strafverfahren verlängert sich ihre Probezeit um
zwei Jahre und der schwerwiegende Verstoß hat eine Nachschulung zur
Folge, die mehrere hundert Euro kostet. Bei der Überprüfung des
19-Jährigen Fahrers stellten die Polizeibeamten fest, dass er keinen
Führerschein besitzt. Gegen ihn ist jetzt ein Verfahren wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden.

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