Handelskammer, Handwerkskammer und Wirtschaftssenatorin starten mit Hotline zur Antragsberatung zu Soforthilfen für die Wirtschaft im Land Bremen

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Die Unternehmen in Bremen und Bremerhaven sind durch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die möglichst schnelle Auszahlung der finanziellen Soforthilfen des Landes und des Bundes angewiesen. Eine unbürokratische Bearbeitung der gestellten Anträge bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) sowie der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) sichert Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze an den Standorten Bremen und Bremerhaven.

In einem gemeinsamen Schulterschluss haben sich die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven und die Handwerkskammer Bremen mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, der BAB und der BIS und der Bremer Aufbau-Bank in der letzten Woche auf eine enge Kooperation bei Antragsberatung und Antragsbearbeitung verständigt.

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Als Sofortmaßnahme sind zur Unterstützung einer beschleunigten Antragsbearbeitung bei der Task-Force der BAB und BIS heute die Leitungen der Antragsberatung der Handelskammer und Handwerkskammer Bremen für die Soforthilfeprogramme von Bund und Land frei geschaltet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handelskammer sind unter der kostenfreien Hotline 0800 0800 106 telefonisch erreichbar. Die Handwerkskammer nimmt Anrufe unter der Hotline 0421 /30500-110 entgegen. Neben der Antragsberatung wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammern auch eine direkte Mitarbeit in der Antragsbearbeitung erfolgen. Weiterhin stehen bei BAB und BIS für weitere Fragen, insbesondere zu Krediten und Liquiditätshilfen die folgenden Nummern zur Verfügung: Für Bremen: 0421 9600-333 und für Bremerhaven 0471 / 94646-333

Für die Kooperation mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa stellen beide Kammern bedarfsabhängig bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Einsatz zur Verfügung.

Dr. Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer und I. Syndicus der Handelskammer Bremen sagt: „Wir haben von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Handelskammer eine große Resonanz bei der Nachfrage nach der freiwilligen Tätigkeit in der Antragsberatung und Antragsbearbeitung erhalten. Dazu haben wir unsere Abläufe intern angepasst und können nun nach nur zwei Tagen Vorbereitungszeit mit dem Service für die bremische Wirtschaft starten.“

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Andreas Meyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Bremen betont: „Wir freuen uns, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere unseren Mitgliedsbetrieben durch dieses Engagement einen zusätzlichen Service bieten können und das wir dazu beitragen können, dass die Soforthilfe des Landes Bremen und des Bundes die Handwerksbetriebe schnell erreicht.“

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa sagt: „Unser primäres Ziel ist die schnelle Bearbeitung der Anträge, damit möglichst viele Unternehmer das dringend benötigte Geld um Ostern herum auf ihrem Konto haben. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Kammern können durch eine kompetente Beratung eine große Hilfe sein. ,Gleichwohl bleibt die schiere Menge an Bewilligungen und Auszahlungen für beide Förderinstitute eine gewaltige Herausforderung.“

Die Antragsberatung der Kammern berät die Unternehmen bei der Beantragung der Soforthilfen des Bundes für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter und zu den Soforthilfen des Landes für Unternehmen zwischen 11 und 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus werden auch konkrete Hilfestellungen zur korrekten Informationsübermittlung an die BAB, sowie die BIS gegeben. Denn aktuell können auch eine Vielzahl an Anträgen wegen unvollständiger Angaben nicht schnell bearbeitet werden.

Mit der gemeinsamen Kooperation der Kammern, der senatorischen Behörde und der BAB und BIS wollen alle Partner dazu beitragen, die Qualität der gestellten Anträge zu verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zur schnelleren Bearbeitung der Anträge und der schnelleren Bereitstellung der dringend benötigten Hilfen für die bremische Wirtschaft zu leisten.

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