Die Bestimmungen der Allgemeinverfügung gelten bis einschließlich 19. April 2020.

Oberbürgermeister Melf Grantz hat heute dem Magistrat eine Allgemeinverfügung zum „Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus“ vorgelegt. Der Magistrat hat der Verfügung einstimmig zugestimmt. Sie tritt ab Donnerstag, 19. März 2020 um 0:00 Uhr in Kraft.

Mit dieser Allgemeinverfügung, die genau einen Tag später als in Bremen in Kraft tritt, werden alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen und Menschenansammlungen verboten. Geschlossen werden Gaststätten, Kinos, Bars, Diskotheken, Fitnessstudios, Spielhallen, Begegnungsstätten und –treffs sowie Spielplätze. Dienstleister und Handwerker können jedoch weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.

Von der Schließung ausgenommen sind: Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Kioske, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

Ebenfalls ausgenommen sind Restaurants, die überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgeben. Die Plätze für die Gäste müssen so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindesten eineinhalb Metern zwischen den Tischen besteht.

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass sowohl der Außendienst des Bürger- und Ordnungsamts als auch die Polizei die Einhaltung der Verbote überwachen werden. Dafür wird kurzfristig ein Konzept erarbeitet.

Oberbürgermeister Grantz bedauert, dass die heute beschlossene Allgemeinverfügung einen Tag später als in Bremen in Kraft tritt. „Ich hätte mir gewünscht, dass es eine für das gesamte Bundesland einheitliche Regelung gegeben hätte. Aufgrund der innerbetrieblichen Verfahrensabläufe konnte dieser Gleichklang nicht hergestellt werden.“ Grantz erklärt, dass er mit dem Senat verabredet habe, dass in Zukunft dieser Gleichklang hergestellt werde.

Die Bestimmungen der Allgemeinverfügung gelten bis einschließlich 19. April 2020.

Für den Fall von Fragen zu der Allgemeinverfügung hat das zuständige Bürger- und Ordnungsamt eine E-Mail-Adresse eingerichtet ( corona-buergerundordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de), unter die Fragen zur Allgemeinverfügung gerichtet werden können. Aufgrund der Vielzahl von zu erwartenden Fragen bittet der Magistrat schon jetzt um Geduld bei der Abarbeitung.

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Die Pressestelle des Magistrats hat auf der Homepage der Stadt (www.bremerhaven.de) durch die BIT eine Unterseite mit allen Informationen rund um das Thema Corona-Virus eingerichtet, die ständig aktualisiert wird: www.bremerhaven.de/corona . Dort sind auch die amtlichen Bekanntmachungen zu Fragen rund um die Corona-Virus-Thematik mit Gültigkeit für Bremerhaven einzusehen.

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