Regelungen zur Abfallentsorgung

Die kommunale Abfallabfuhr und der Containerdienst einschließlich Gelbe Säcke/Tonnen und der blauen Altpapiertonnen sind in Bremerhaven bislang nicht beeinträchtigt. Das Gleiche gilt für die Sperrmüllabfuhr. Lediglich für die Privatanfuhr von Abfall an der MBA und an den Grünschnittplätzen gelten andere Regeln.

Aufgrund der aktuellen Lage ist die Abfallannahme für Anlieferer von Kleinmengen (PKW ohne und mit Anhänger, Transporter bis 7,5 t), am Containerplatz und der Kleinanlieferstelle am Müll-Heiz-Kraftwerk, Zur Hexenbrücke 16, 27570 Bremerhaven und auf der Deponie Grauer Wall, Wurster Straße 222, 27580 Bremerhaven bis auf weiteres geschlossen!

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Ebenfalls sind von der Schließung betroffen die Grünabfallplätze auf der Deponie Grauer Wall, Wurster Straße 222, 27580 Bremerhaven sowie bei der Firma Richard Bauer Rohstoff-Großhandel GmbH & Co. KG, Weißenstein 2, 27574 Bremerhaven.

Privatanlieferungen
Für kurzfristigen Mehrbedarf kann auch ein amtlicher Abfallsack an den Sackausgabestellen erworben werden und ihn neben der Tonne zur Abfuhr der Restabfälle bereitstellen.

Vorübergehende Übernahme von Gartenabfällen am Standort „Zur Hexenbrücke“
Für besonders dringende Fälle, in denen eine Zwischenlagerung bzw. Kompostierung der Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück nicht gewährleistet werden kann, erfolgt eine Übernahme der Gartenabfälle aus den privaten Haushalten der Stadt Bremerhaven am Samstag, dem 28. März 2020, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem Gelände des Müll-Heiz-Kraftwerkes, Zur Hexenbrücke 16, 27570 Bremerhaven. Es dürfen maximal zwei Fahrzeuge zur gleichen Zeit die Übernahmestelle befahren. Daher ist mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen. Weitere Termine werden zeitnah bekanntgegeben.

Schadstoffsammlung
Die mobile Schadstoffsammlung vom 26.03.2020 bis 28.03.2020 findet nicht statt.

Keine Gefahr von Quarantäne-Abfällen aus Haushalten
Beim Umgang mit Abfällen aus betroffenen Haushalten mit Infektionsverdacht oder tatsächlicher Infektion gelten die üblichen, hygienischen Vorsorgemaßnahmen. Die Abfälle unterliegen keiner besonderen Gefährdung und müssen somit auch nicht gesondert entsorgt werden. Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) stufte sowohl die Abfälle aus Haushalten und Quarantäne als auch aus medizinischen Einrichtungen als ungefährlich ein. Diese Einschätzung wurde vom Umweltbundesamt bestätigt.

Eine Gefahr der Infektion für Bürgerinnen und Bürger oder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt deshalb nicht vor. Dennoch gilt: Die Abfälle sollten nicht angefasst werden und wie gewohnt über die zur Verfügung gestellten Tonnen entsorgt werden.

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