Mehrere Fahrer ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss

Im Bremerhavener Straßenverkehr sind am 28.05.2019 4 Autofahrer bei
Verkehrskontrollen aufgefallen. 

Gegen 08.30 Uhr telefonierte ein Mann in
der Columbusstraße während der Fahrt in seinem Auto. Das Fahrzeug wurde
von der Polizei gestoppt und überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass
der Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Kurze Körperfunktionstests an
Ort und Stelle gaben Hinweise auf die Beeinflussung. Der 28-Jährige gab
zu, Cannabis geraucht zu haben. Ihn erwartet eine Anzeige wegen des
Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss berauschender Mittel. Nach
einer Blutprobenentnahme wurden die Schlüssel seines Leihwagens
sichergestellt.
Gegen 12.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein
PKW in der Batteriestraße wegen zu hoher Fahrgeschwindigkeit auf. Bei
einer Kontrolle gab der Fahrer einen falschen Namen an und erklärte,
dass sein Freund den Leihwagen, der er gerade nutzt, gemietet hätte. Bei
dem Abgleich kam heraus, dass der angegebene Name falsch war, der
Betroffene keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und auch noch unter Drogeneinfluss stand. Der 29-Jährige gab zu, Marihuana und Kokain zu
konsumieren. Er wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Es erfolgte
eine Blutprobe. Auch sein Freund, der für ihn den Wagen gemietet hatte,
muss mit einem Strafverfahren rechnen. Als Verantwortlicher hat er sich
nicht vergewissert, ob sein Kumpel einen Führerschein besitzt.

 Gegen
20.30 Uhr fiel ein Fahrer in der Lloydstraße mit seinem PKW auf. Bei
einer Kontrolle fiel den Beamten ein starker Tremor(„zittern“) auf. Der 23-Jährige
hatte Gleichgewichtsschwankungen und auch starkes Zittern in den Knien.
Seine Augen bewegten sich ruckartig. Ein freiwilliger Urintest reagierte
auf Abbauprodukte von THC. Auch hier erfolgten Blutentnahme und
Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel. Kurz darauf wurde ein Auto in der
Elbestraße angehalten und überprüft. Der Termin zur Hauptuntersuchung
war überschritten. Der Fahrer zeigte den Polizisten tatsächlich einen
Fischereischein statt des geforderten Führerscheins. Bei der Überprüfung
der Personalien wurde festgestellt, dass gegen den 33-Jährigen ein
Haftbefehl vorlag. Eine Fahrerlaubnis hatte der Mann auch nicht. .

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