Justizsenator Günthner lehnt Unterbringung ausreisepflichtiger Personen in Justizvollzugsanstalten ab

Der Bremer Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, lehnt den Vorstoß des Bundesinnenministers Horst Seehofer zur Unterbringung ausreisepflichtiger Frauen, Männer und Kinder in den Justizvollzugsanstalten der Länder entschieden ab.

„Die Forderung von Herrn Seehofer, zur Ausreise verpflichtete Personen zukünftig auch in Strafanstalten unterzubringen, weise ich in aller Deutlichkeit zurück“, so Senator Günthner. „Bei uns erfolglos um Schutz vor Verfolgung gebeten zu haben, ist keine Straftat. Schutzsuchende dürfen nicht mit Straftätern gleichgesetzt werden und gehören daher auch nicht in unsere Gefängnisse. Der Justizvollzug ist auf Resozialisierung und die Verhinderung weiterer Straftaten ausgerichtet. Allein die Verpflichtung, das Land verlassen zu müssen, rechtfertigt es nicht, eine Person buchstäblich ‚hinter Schloss und Riegel‘ des Justizvollzuges zu bringen.“

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Den Vorschlägen des Bundesinnenministers fehlt es nach Ansicht von Justizsenator Martin Günthner auch an fachlicher Substanz. „Die Vorschläge des Bundesinnenministers gehen an der Realität des Justizvollzuges und an der geltenden Rechtslage vollständig vorbei. Schon heute sind unsere Haftanstalten voll belegt und an der Grenze zur Überbelegung. In der Justizvollzugsanstalt Bremen beispielsweise wäre eine Unterbringung von Abschiebungshäftlingen schon aus Platzgründen gar nicht möglich. Wo der Bundesinnenminister hier den Spielraum zur Einrichtung einer Abschiebungshaft sieht, bleibt sein Geheimnis. Im Übrigen haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof auch ganz klar entschieden, dass ausreisepflichtige Personen mit ihren Rechten zu achten sind, keine Gemeinsamkeit mit Straftätern besteht und sie daher auf dem Gelände von Haftanstalten auch nicht untergebracht werden dürfen. Dieses sogenannte Trennungsgebot von Straftätern und Schutzsuchenden ist in der Praxis unbedingt zu beachten“, erläutert Senator Günthner. Und weiter: „Anders als für Strafgefangene gilt für Abschiebungshäftlinge der Grundsatz ‚Wohnen minus Freiheit‘. Wie der Bundesinnenminister aber offene Wohngruppen neben dem Sicherheitsbereich Strafvollzug betreiben will, ohne dass es zu Sicherheitsrisiken kommt, erschließt sich mir nicht.“
Günthner abschließend: „Anstatt nun also die praktisch kaum umsetzbare und rechtlich unzulässige Unterbringung ausreisepflichtiger Personen in Justizvollzugsanstalten zu fordern, sollten Herr Seehofer und der Bund lieber in Betracht ziehen, die Länder bei der Schaffung anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten für ausreisepflichtige Ausländer zu unterstützen. Stattdessen geht die Initiative des Bundesinnenministers einseitig zu Lasten der Landesjustiz, strapaziert den schon erheblich belasteten Justizvollzug und ist letztlich ein Wunschkonzert zu Lasten Dritter.“

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