Nach Unfall im Kreisverkehr verletzt

Am Abend des 16.08.2018 kam zu einem Verkehrsunfall in Lehe.
Gegen 19.15 Uhr befuhr ein Autofahrer die Rickmersstraße in Richtung
Roter Sand. Der 71-Jährige fuhr in Höhe der Pestalozzistraße in den
Kreisverkehr ein und wollte ihn gegenüber wieder verlassen. Dabei kam es
zur Kollision mit einer Radfahrerin, die sich im Kreisel befand und
hier noch weiter in Richtung Pestalozzistraße fahren wollte.
Der
Autofahrer schnitt der 53-Jährigen beim Ausfahren aus dem Kreisel den
Weg ab und es kam zum Unfall. Die Radfahrerin stürzte zu Boden und zog
sich dabei leichte Kopfverletzungen zu. Sie wurde mit einem
Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei stellte ihr
Fahrrad sicher.
Der Autofahrer war der Meinung, dass die Radfahrerin hätte anzeigen müssen, dass sie im Kreisverkehr bleiben möchte.
So neu sind die Kreisverkehre in Bremerhaven nicht mehr. Doch wie ist die Vorfahrt mit Radfahrern geregelt?
Radfahrer haben im echten Kreisverkehr Vorfahrt
Ein echter Kreisverkehr hat eine Mittelinsel. Sind die
Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren)
angebracht, dann hat derjenige Vorfahrt, der im Kreisverkehr fährt – und
zwar Radfahrer ebenso wie Autofahrer. Einfahrende Verkehrsteilnehmer
müssen warten. Gibt es keine Verkehrszeichen, handelt es sich um einen
kreisförmigen Knotenpunkt. Dort gilt die Rechts-vor-links-Regelung.
Radfahrer profitierten von den Vorteilen dieser Verkehrsanlage. Der
Kreisverkehr ist fast immer übersichtlicher und dadurch sicherer.
Radfahrer auf der Fahrbahn oder ein neben dem Kreisel verlaufender
Radweg scheinen viele Autofahrer zu verunsichern.
Was ist, wenn der Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte, ein
Radfahrer aber weiter im Kreis fahren will? Die Regel ist einfach: Der
kreuzende Radfahrer hat Vorfahrt. Wer kreuzt, muss warten. Allerdings
sollten in keinem der beiden Fälle die Beteiligten auf ihr Recht pochen,
sondern immer Rücksicht aufeinander nehmen und an diesen Stellen
besonders achtsam sein.

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