Kommunales Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ startet wieder – 200.000 € pro Jahr für Projekte

Das
beliebte Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) kann wieder
starten: Nach Beschluss des zuständigen Fachausschusses gibt es auch
2018 und 2019 unter der Federführung des Amtes für kommunale
Arbeitsmarktpolitik beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven wieder die
Möglichkeit, die Stadtteile noch lebendiger und l(i)ebenswerter zu
machen.

Die Federführung
für die Abwicklung des Programms liegt beim Amt für kommunale
Arbeitsmarktpolitik des Magistrats. Das besondere an WiN: „Weder Politik
noch Behörde entscheiden über die Anträge, sondern von Bürgerinnen und
Bürgern gewählte Vergabeausschüsse“, so die zuständige Stadträtin Dr.
Claudia Schilling.

Da erst die Genehmigung des städtischen Haushalts abgewartet werden
und dann die politischen Vertreter über die Fortführung dieses
städtischen Projekt entscheiden musste, kann erst jetzt der Prozess für
die Vergabe der Mittel begonnen werden. Am Anfang stehen
Bürgerversammlungen, die die Vergabeausschüsse wählen müssen. „Die
Bürgerinnen und Bürger sind hier ganz autonom und entscheiden selbst“,
betont Dr. Schilling. Die entsprechenden Bürgerversammlungen zur Wahl
der Vergabeausschüsse sind für den 29.08.2018 (WiN-Bezirk Nord, „die
theo“) und 30.08.2018 (WiN-Bezirk Süd, DLZ Grünhöfe) jeweils um 19 Uhr
geplant.

Für die neue Förderphase 2018/2019 sind zwei Vergaberunden
vorgesehen. Bis zum 15. September 2018 läuft die Frist für die erste
Runde: Antragsberechtigt sind u.a. lokale Initiativen, Gesellschaften
des privaten Rechts ohne städtische Beteiligung, Vereine, Arbeits- und
Interessengemeinschaften, Selbsthilfegruppen oder Netzwerke.

Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, Leben und Arbeiten in den
Stadtteilen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt der
Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken: WiN bietet dazu finanzielle
Unterstützung in den Bereichen Stadtentwicklung, Arbeitsmarkt und
Soziales, Jugend, Kultur, Umweltschutz und Sport. Jeweils 100.000 Euro
stehen dabei pro Bezirk und pro Jahr zur Verfügung. Je Projekt können
bis zu 5.000 Euro beantragt werden, der Eigenanteil beträgt fünf
Prozent. „Nach den Bürgerversammlungen müssen sich die Vergabeausschüsse
konstituieren und dann können wir zeitnah die Vorstellungsrunden mit
anschließender Entscheidung über die Förderung der Projekte anstreben“,
sagt Martina Tietjen, Leiterin des Amtes für kommunale
Arbeitsmarktpolitik, das für die Abwicklung des Programms zuständig ist.
Mit ersten Bewilligungsbescheiden kann im Herbst gerechnet werden. Eine
zweite Antragsfrist ist dann für Beginn 2019 geplant.

Die Richtlinien, das aktuelle Antragsformular und weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Magistrats (http://www.bremerhaven.de/meer-erleben/buerger-haus/wohnen-in-nachbarschaften.23904.html) abrufbar.

Um bei der Antragstellung zu helfen und Fragen zu beantworten steht
der WiN-Koordinator des Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik
dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags von12:00 bis 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung zur Verfügung:
.

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