Innensenator Mäurer verschärft mit neuem Erlass das Waffenrecht

Beispielbild

Regelung soll Bewaffnung von Verfassungsgegnern unterbinden /
Schon gewaltverherrlichende Äußerungen können zum Widerruf der
Waffenerlaubnis führen

Ein
neuer Erlass aus dem Haus des Innensenators richtet sich gleich an
mehrere nachgeordnete Ämter sowie an den Magistrat der Stadt
Bremerhaven. Darin werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber
informiert, dass Personen, die als Extremisten eingestuft sind, ab
sofort regelmäßig als „waffenrechtlich unzuverlässig“ einzustufen sind.
In der Vergangenheit eventuell bereits erteilte Waffenerlaubnisse sind
zu widerrufen. Auch gewaltverherrlichende Äußerungen zu Medienbeiträgen
oder Äußerungen, die nahelegen, dass die Person bereit wäre, Konflikte
mit Gewalt zu lösen, können künftig bereits für eine Überprüfung und
gegebenenfalls für den Widerruf einer Erlaubnis reichen. Innensenator
Mäurer dazu: „Ganz klar – wer in Bremen der Gewalt das Wort redet,
bietet keine Gewähr dafür, mit Waffen ordnungsgemäß umzugehen. Das gilt
selbst dann, wenn diese Person zuvor noch nicht negativ aufgefallen
ist.“
Die Polizei in Bremen und Bremerhaven sowie das Landesamt
für Verfassungsschutz müssen zudem ab sofort Erkenntnisse über Personen
aus dem extremistischen Spektrum, die nach einem Abgleich mit dem
nationalen Waffenregister über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, an
die Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven melden.
Zugleich
werden das Ordnungsamt, das Migrationsamt und das Bürgeramt Bremen
angewiesen, Erkenntnisse über Personen, bei denen der Verdacht besteht,
dass sie Bezüge zur extremistischen Szene besitzen, an die
Sicherheitsbehörden zu melden.
Der Erlass gilt für alle
Erscheinungsformen des Extremismus. Neben dem Links- und dem
Rechtsextremismus zielt er insbesondere auf Personen aus dem
islamistischen Spektrum als auch dem Ausländerextremismus ab.
Mäurer:
„Menschen verändern sich und können dabei auch negative Entwicklungen
durchlaufen. Die Vorstellung, dass solche Personen einst legal erworbene
und durch unsere Waffenbehörden genehmigte Pistolen, Revolver oder
Gewehre bei sich zu Hause horten, ist unerträglich. Durch eine
engmaschige, klar geregelte Zusammenarbeit der Ämter mit den
Sicherheitsbehörden haben wir dem künftig einen Riegel vorgeschoben.“
Bereits
Ende 2016 hatte Bremens Innensenator eine Regelung erlassen, nach der
sogenannte „Reichsbürger“ als grundsätzlich unzuverlässig im
Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu gelten haben.

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