Hund fast überfahren – Halterin hatte Hund ausgesetzt

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Beispielbild:Pixabay

Am Abend des 12.06.2018 wurde die Polizei in die
Bürgermeister-Smidt-Straße gerufen. Gegen 18.00 Uhr hielten Passanten
einen kleinen Hund fest, der gerade auf der Straße fast von einem Auto
überfahren wurde. Eine Anwohnerin kannte das Tier und wollte es zu der
Hundehalterin zurückbringen. Sie glaubte, der kleine Spitz sei nur
weggelaufen.
Doch die Frau öffnete die Wohnungstür nicht. Die Polizei
musste helfen. Auch die Beamten klingelten und klopften zunächst
erfolglos an der Tür. Dann wurden sie deutlicher und die anwesende
Hundehalterin öffnete die Tür.
Die 23-Jährige erklärte zunächst, sie
hätte gar keinen Hund und verweigerte die Angabe ihrer Personalien. Die
Angelegenheit konnte schnell geklärt werden. Die Frau äußerte, dass sie
angeblich Angst vor ihrem Hund bekommen hätte und ihn daher ausgesetzt
habe. Sie wollte den kleinen Spitz nicht wiederhaben und sie vermittelte
den Eindruck, als wäre es ihr egal, was mit dem Hund passiert.

Die Polizei brachte den Hund in das Tierheim und fertigte eine Strafanzeige gemäß §3(3) TierschG: Aussetzen von Tieren.
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