Gewinnsteigerung bei BLG durch Unterwanderung der Sozialpartnerschaft erkauft

Zur
Bekanntgabe der Umsatzerlöse 2017 der BLG erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der
Bremerhavener SPD Matthias Wefer:

Matthias Wefer

„Was wir derzeit erleben, ist eine auf den ersten Blick erfreuliche
Gewinnsteigerung, die aber durch die systematischen Unterwanderung und
Aushöhlung der Sozialpartnerschaft in den bremischen Häfen erkauft wird.
Hier muss der Bremer Senat als Gesellschafter endlich tätig werden und
die Kolleginnen und Kollegen in den Häfen schützen.
Flexible und bedarfsgerechte Arbeit hat eine lange Tradition in den
bremischen Häfen. Diese ist politisch gewollt und über den
Gesamthafenbetrieb sozialpartnerschaftlich organisiert. Die Folgen sind
gute Arbeit und gute Löhne für die Kolleginnen und Kollegen. Was wir nun
miterleben, ist der offene Versuch durch den Vorstand der BLG, dieses
System auszuhebeln. Um Lohnkosten zu drücken und die betriebliche
Mitbestimmung auszuhebeln , werden anstelle der gutausgebildeten und
nach Tarif bezahlten Kolleginnen und Kollegen der Hafeneinzelbetriebe
und des Gesamthafenbetriebes, Arbeiterinnen und Arbeiter von Fremdfirmen
– teilweise ganze Busladungen voll – zu nicht tariflichen Bedingungen
in den Häfen gegen die Stammbelegschaften und die Gesamthafenarbeiter
eingesetzt.
Der Senat als Mehrheitseigner der BLG muss eingreifen und den
Vorstand der BLG in die Schranken weisen. Der BLG Vorstand darf nicht
die eigenen Interessen, vor die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
stellen.
Die BLG kann nicht nach mehr Produktivität am Standort schreien, wenn
sie hinter dem Rücken der eigenen Beschäftigten die Sozialpartnerschaft
unterwandert. Das von der AfA und der Gewerkschaft ver.di seit
Wochenkritisierte neue Schichtmodell am Autoterminal Bremerhaven (ATB),
welches die BLG unter dem Deckblatt einer Betriebsvereinbarung
eingeführt hat, ist der bisher offenste Angriff auf die
Sozialpartnerschaft in den Häfen.
Das Ergebnis der Betriebsratswahl auf dem ATB ist ein eindeutiger
Indikator dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen die Zustimmung zu der
unzulässigen Betriebsvereinbarung mehrheitlich ablehnen und als einen
Angriff auf ihre Arbeitsbedingungen wahrnehmen.
Auch von einem „familienfreundlichen Teilzeitmodell“, wie der BLG
Vorstand seinen Tarifbruch propagierte, kann keine Rede sein. Mehrere
Betroffene aus dem Hafen haben in der AfA Betriebsgruppensitzung am 17.
April 2018 berichtet, dass es sich bei den neueingestellten
Kollegeninnen und Kollegen keineswegs um alleinerziehende Frauen und
Männer, die einen Teilzeitarbeitsplatz suchen, handelt. Vielmehr werden
Arbeiterinnen und Arbeiter eingesetzt, die bisher im Hafen auf „roter
Karte“ arbeiteten.
Die AfA wird zusammen mit der Gewerkschaft und den Betriebsräten den
offenen Angriff auf die Sozialpartnerschaft in den Bremischen Häfen
durch den Vorstand der BLG bekämpfen und den Kolleginnen und Kollegen
den Rücken stärken, notfalls auch ohne Unterstützung des Senats.
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