Vorbeugende Brandschau notwendig

Der
Magistrat hat in seiner  Sitzung am7. 3. 18 aufgrund einer von
Stadtrat Jörn Hoffmann eingebrachten Vorlage die dringende Notwendigkeit
zur Einführung der regelmäßigen Brandschau für seinen Bereich
festgestellt.

Zur
Umsetzung ist allerdings die Änderung des Bremischen
Hilfeleistungsgesetzes notwendig. Der Senator für Inneres wird daher vom
Magistrat gebeten, die hierfür notwendige Gesetzesänderung
schnellstmöglich einzuleiten.

Brände lassen sich leider nicht völlig verhindern,
aber man kann den Umfang des Schadens beeinflussen. Durch geeignete
bauliche Maßnahmen können Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung des Feuers
getroffen und insbesondere Möglichkeiten zur Rettung von Menschen sowie
zur gezielten Brandbekämpfung geschaffen werden. Zur Vorsorge hat der
Gesetzgeber Bauvorschriften erlassen, die Anordnungen über den
vorbeugenden Brandschutz enthalten. Darauf weist der für die Feuerwehr
zuständige Stadtrat Jörn Hoffmann hin. „Aber vorsorgende Vorschriften
allein genügen nicht. Es muss sichergestellt werden, dass diese
Vorschriften auch eingehalten werden“, betont der Stadtrat. Bundesweit –
mit Ausnahme des Landes Bremen – haben daher sogenannte
Brandschutzprüfer die gesetzliche Pflicht und das Recht, Gebäude,
Anlagen und Einrichtungen im Rahmen der sog. Hauptamtlichen Brandschau
in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen. Die
rechtlichen Grundlagen hierzu sind in den Brandschutzgesetzen der
Bundesländer und den hierzu erstellten Durchführungsverordnungen
enthalten.

In erster Linie werden dabei Objekte geprüft, die ein erhöhtes
Brandrisiko aufweisen oder in denen sich viele Menschen aufhalten bzw.
erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Dazu gehören u. a. Sonderbauten,
wie Schulen, Krankenhäuser, Theater, Versammlungsstätten, Warenhäuser,
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie größere landwirtschaftliche
Betriebe. Aber auch Wohnanlagen, insbesondere Wohnhochhäuser, können
Gegenstand der Brandschau sein.

Bereits auf der Sitzung des Ausschusses für öffentliche
Sicherheit am 06.11.2017 wurde ein Antrag zur Einführung der
hauptamtlichen Brandschau auch im Land Bremen beraten und einstimmig
beschlossen. Durch die Feuerwehr wurden daraufhin in Abstimmung mit dem
Bauordnungsamt Vorschläge für die Änderung des Bremischen
Hilfeleistungsgesetzes formuliert und dem Senator für Inneres
mitgeteilt. Die erarbeiteten Vorschläge basieren auf den bundesweit
geltenden Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren. . Diese Vorschläge werden aktuell in einer bremischen
Arbeitsgruppe mit Beteiligung der senatorischen Dienststelle für Bau,
Umwelt und Verkehr, der senatorischen Dienststelle für Inneres und der
Feuerwehren Bremen und Bremerhaven diskutiert. Mit dem Beschluss des
Magistrats möchte Stadtrat Hoffmann den verantwortlichen
Landespolitikern zusätzlichen Rückenwind für die notwendigen
Gesetzesänderungen erzeugen.

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