Regeln für die Silvesterknallerei

Das Abbrennen von Knallkörpern und Raketen, sogenannte
´pyrotechnische Gegenstände´ zum Jahreswechsel ist ein fester Brauch, um
das neue Jahr zu begrüßen und die bösen Geister zu vertreiben. Auch
viele Bremerhavener werden das Jahr 2018 auf diese Weise begrüßen. Aber
welche pyrotechnischen Gegenstände dürfen abgebrannt werden und zu
welcher Zeit und an welchen Orten ist dieses Abbrennen überhaupt
erlaubt?

Wir geben nachfolgend einige wichtige Hinweise zum Kauf und zur Verwendung von Silvester-Feuerwerk:

So erkennen Sie geprüftes Feuerwerk:

Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer
und dem CE-Zeichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die
Übergangsvorschrift für Gegenstände nach § 5 SprengG nunmehr gemäß  § 47
(2) SprengG am 3. Juli 2017 ausgelaufen ist. Dies bedeutet, dass
pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper), die nur eine Prüfnummer der BAM aufweisen  (BAM-F2-xxx)  und ohne CE-Kennzeichnung sind, keine Zulassung mehr haben.

Verwenden Sie kein illegales Feuerwerk!

Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt
es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln – oftmals
bekannt als sogenannte ´Polenböller´. Diese Pyrotechnikartikel können zu
erheblichen Verletzungen führen. Verwenden Sie unter keinen Umständen
illegale Feuerwerkskörper. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver,
sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt.
Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum
Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten
Sicherheitsabstand zu erlangen. So kann beispielsweise das Zünden eines
Knallkörpers in der Hand zu schweren Verletzungen führen.

Wann und Wo darf geknallt werden?

Von den einschlägigen Rechtsvorschriften (SprengG, 1. SprengV) seien
an dieser Stelle die Allgemeinverfügungen des GAA Bremen
(GewerbeAufsichtsAmt) hervorgehoben, die sich auf das Stadtgebiet
Bremerhaven beziehen.

Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung der Kategorie II (Klasse II) nur vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis 01. Januar, 01:00 Uhr erlaubt. Das Abschießen von Raketen und Bodenfeuerwerk ist dagegen am 31.12.2017 und am 01.01.2018 ganztägig erlaubt.
Diese
Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie
F 2 = Silvesterfeuerwerk. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin,
dass es untersagt ist, außerhalb des eigenen Grundstücks – und dort nur
entsprechend der in § 12(4)1 Waffengesetz genannten Vorgaben – mit
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu schießen. Verboten ist
das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische
Gegenstände der Kategorie P1/ P2).

Es gibt in Bremerhaven Orte, an denen das Knallen und / oder
Verschießen von Raketen verboten ist. Das GAA verfügt, dass in einer
Entfernung bis 150 m Umkreis von Reet- und Fachwerkhäusern sowie
Tankanlagern keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie II
abgebrannt werden dürfen.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von
pyrotechnischen Gegenständen ebenfalls verboten.

Komplett verboten sind nach der Allgemeinverfügung des GAA Bremen in Bremerhaven Böller und Raketen rund um den Zoo Am Meer.
Zum
Schutz der Tiere wird rund um den Zoo das Abbrennen pyrotechnischer
Gegenstände aller Kategorien örtlich und zeitlich wie folgt
eingeschränkt:

Im Zeitraum von 18:00 Uhr am 31. Dezember bis 01:00 Uhr am 1. Januar eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 1: Willy-Brandt-Platz und südlicher Bereich Neuer Vorhafen Schleuse.
Im Zeitraum von 01:00 Uhr am 1. Januar bis 18:00 Uhr am 31. Dezember eines jeden Jahres gilt ein Abbrennverbot im Bereich 2:
Barkhausenstraße / Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in
Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an
die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße,
hierzu zählen auch: Pontonanlage für das Seebäderschiff,
Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse, Pontonanlage der
Schlepperliegeplätze.

Ausschnitt aus dem amtlichen Stadtplan Bremerhaven:

zum Gewerbeaufsichtsamt Hier die Alleinverfügung per Download im Bereich ‚Dokumentenstandort‘ verfügbar.


Begründung:

Da das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit Knall-, Heul- und
Lichteffekten einhergeht, sind diese unter dem Gesichtspunkt des
Tierschutzes in der Nähe von Tierhaltungen, insbesondere
Wildtierhaltungen, grundsätzlich abzulehnen. Durch ein Feuerwerk werden
Tiere in höchstem Maß erschreckt, da die damit verbundenen Geräusche und
Lichteffekte für sie fremd sind, überraschend auftreten und nicht zu
ihrer gewohnten Lebenssituation passen. Dies gilt insbesondere auch für
die Wildtiere, die im Zoo am Meer leben. Sie reagieren sehr empfindlich
und sensibel auf ungewohnte Geräusche. Die Reaktionen können nicht an
einer Lautstärke festgemacht werden, es reicht vielmehr, dass die
auftretenden Effekte, wie Knall, Pfeifen, Lichter oder Blitze plötzlich
auftreten. Die Tierarten reagieren unterschiedlich.

Durch den massiven Schreck, den die Tiere durch Feuerwerksgeräusche erleideen, geraten
sie in Panik. Dies löst in der Regel Fluchtverhalten aus, was bedeutet,
dass Tiere, die zu mehreren in einem abgezäunten Gehege leben, alle in
eine Richtung weg vom Geräusch fliehen. Dabei kann es zu Aggressionen
untereinander kommen, weil sich plötzlich alle Tiere, die sonst auf das
Gehege verteilt sind, in einer Ecke zusammendrängen und gegenseitig
behindern, bzw. Rangkämpfe ausgelöst werden. Durch daraus resultierende
Beißereien kann es zu Verletzungen kommen. Außerdem können sich die
Tiere an den Einfriedungen des Geheges verletzen, da sie durch andere
Tiere dagegen gedrückt werden können, oder sie versuchen die Einfriedung
zu überwinden, was nicht möglich ist, weil die Einfriedungen so gebaut
sind, dass sie für die Zootiere unüberwindbar sind. Ferner reichen die
Reaktionen gemäß den Erfahrungen im Zoo am Meer von Nervosität bis hin
zur Apathie einzelner Individuen (Bären, Pumas, Robben, Schimpansen),
Abnahme der Konzentrationsfähigkeit beim Tiertraining (Robben),
Schlafstörungen (Bären, Pumas, Robben, Schimpansen) bis hin zu schweren
vegetativen Reaktionen (Angstharnen, Appetitlosigkeit und/oder Durchfall
bei Bären, Pumas, Robben, Schimpansen).
Eventuelle Verletzungen führen zu Leiden und Schmerzen und ziehen
überdies tierärztliche Eingriffe nach sich, die für die Tiere immer mit
erhöhtem Stress verbunden sind. Selbst wenn keine Verletzungen
entstehen, löst allein der Schreck, den ein Feuerwerk stets verursacht,
Leiden aus.

Durch ein Feuerwerk wird das Wohlbefinden der Tiere erheblich gestört
und den Tieren werden Leiden (Schreck) und möglicherweise auch Schäden
(körperliche Reaktionen, Verletzungen) zugefügt.

In den Freigehegen brüten Pinguine und Basstölpel. Der Zoo am Meer
zählt zu den wenigen Zoos, die diese in menschlicher Obhut seltenen
Meeresvögel regelmäßig erfolgreich züchten. Durch die ungewohnten
Effekte gestört verlassen diese Tiere ihr Gelege oder die Jungtiere. Die
Eier kühlen aus und es kommt nicht zum Schlupf, Küken werden verlassen
und kühlen ebenfalls aus. Die Zucht dieser Tierarten, die zum Teil vom
Aussterben bedroht sind, wäre gefährdet. Schneehasen sind sehr
panikanfällig, es kann zum Herz-Kreislaufversagen kommen.

Bei einigen Arten handelt es sich um Tiere von besonderem Wert. Der
Zoo am Meer versucht von der Ausrottung bedrohte Tierarten durch eine im
Rahmen von nationalen und internationalen Programmen koordinierte
Nachzucht zu erhalten (z.B. Humboldtpinguine, Eisbären, Basstölpel,
Keas, Schimpansen, Südamerikanische Seelöwen).

Der Zoo am Meer züchtet erfolgreich Eisbären. Die Jungtiere sind
unschätzbar wertvoll für das sog. EEP (Europäisches
Erhaltungszuchtprogramm, koordiniert die Nachzucht bedrohter Tierarten).
Sollte während der Aufzucht von einem Jungtier ein Feuerwerk in der
Nähe des Zoos gezündet werden, besteht durch Aufschrecken der Mutter
Verletzungsgefahr nicht nur für die Mutter sondern auch für ihr Kind.

Der Zoo am Meer beteiligt sich im Rahmen des Europäischen
Erhaltungszuchtprogramms auch an der Nachzucht der stark vom Aussterben
bedrohten Humboldtpinguine. Die Küken der Pinguine auf der Pinguinanlage
haben insbesondere in den ersten Lebenswochen eine enge Beziehung zu
den Eltern und sind besonders schreckhaft. Nächtliche überraschende
akustische und/oder visuelle Reize bedeuten auch hier akute
Verletzungsgefahr für die Nachzuchttiere. Nach § 32 Abs. 1 SprengG kann
die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur
Durchführung des § 24 SprengG zu treffen sind. Dabei können auch
Anordnungen getroffen werden, die über die auf Grund einer
Rechtsverordnung nach § 25 SprengG oder § 29 SprengG gestellten
Anforderungen hinausgehen, soweit dies zum Schutze von Leben, Gesundheit
und Sachgütern Dritter erforderlich ist. Bei den Tieren im Zoo am Meer
handelt es sich um Sachgüter Dritter.

Ein Feuerwerk in der Nähe des Zoo am Meer gefährdet wertvolle Tiere.
Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe zum Zoo am Meer ist
somit nicht in Einklang mit dem Schutz von Sachgütern Dritter im Sinne
des § 32 Abs. 1 SprengG zu bringen. Daher werden Feuerwerke in der
näheren Umgebung des Zoos untersagt.

Bereich 1

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, z.B. Feuerwerke, ist ein
zum Jahreswechsel üblicher Brauch. Ein bei der Bevölkerung hierfür
besonders beliebter Ort ist der inner-städtische Bereich an der Weser.

Der unmittelbar an den Zoo angrenzende Willy-Brandt-Platz wird daher
schon seit einigen Jahren in der Silvesternacht für Menschen und somit
auch für Pyrotechnik durch die Stadt Bremerhaven gesperrt. Durch diese
Allgemeinverfügung wird die bereits auf freiwilliger Basis geschaffene
Schutzzone in unmittelbarer Nähe um den Zoo am Meer verpflichtend. Für
die Bevölkerung steht mit dem Deich nördlich und südlich des Zoos
ausreichend Fläche zur Verfügung, um in der Silvesternacht
pyrotechnische Gegenstände an der Weser abbrennen zu können.

Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Tiere im Zoo am Meer
zu gewährleisten, werden in dieser Zeit außerdem bestimmte Tierarten,
die sonst die Nächte im Freien verbringen, in ihre Innenstallungen
verbracht. Diese Maßnahme erfordert jedoch einen erheblichen personellen
Aufwand und kann eine Stressreaktion im Tierbestand nicht völlig
verhindern. Im Sinne von „Die Dosis macht das Gift“ ist dieser Stress an
nur einem Tag im Jahr zu vertreten. Jeder zusätzliche negative Stress
an den anderen Tagen des Jahres ist unbedingt zu vermeiden.

Bereich 2

Die Einwirkung der durch Abbrennen pyrotechnischer Artikel
verursachten akustischen und optischen Reize auf die Tiere im Zoo am
Meer ist zu deren Schutz unbedingt zu vermeiden. Dies wird durch die
Einrichtung einer Schutzzone erreicht, in der im Zeitraum von 01:00 Uhr
des 1. Januar bis 18:00 Uhr des 31. Dezember eines jeden Jahres ein
Abbrennverbot besteht.

Der Bereich 2 ist so bemessen, dass einerseits der Schutz der
Zootiere durch Feuerwerke gewährleistet ist, andererseits z.B. mit dem
Strandbad noch ein Abbrennplatz für Feuerwerke zur Verfügung steht, der
sich ebenfalls in Innenstadtlage an der Weser befindet.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, weil das Interesse an der
Erhaltung der Gesundheit und Unversehrtheit der Tiere höher zu bewerten
ist als das Interesse Einzelner durch Einlegung von Rechtsmitteln bis zu
einer gegebenenfalls höchstrichterlichen Entscheidung innerhalb der
Schutzbereiche pyrotechnische Gegenstände abbrennen zu dürfen.

Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird Zuwiderhandlungen konsequent verfolgen.

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