Magistrat spricht sich für Anhebung der Lehrerbesoldung im Land Bremen aus


In
seiner Sitzung am 6. Dezember 2017 hat sich der Magistrat für die
Anhebung der Besoldung für Lehrkräfte mit der Qualifikation für die
Primarstufe und die Sekundarstufe I auf A13/EG13 ausgesprochen und den
Senat gebeten, hierfür die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen.

Bremerhavens
Schuldezernent, Stadtrat Michael Frost: „Wir stehen in der
Verpflichtung, zur Absicherung des Unterrichts qualifizierte Lehrkräfte
an die Stadt Bremerhaven zu binden. Wettbewerbsfähige Gehälter sind
hierfür eine fast zwingende Voraussetzung, da wir in direkter Konkurrenz
zu anderen Bundesländern stehen.“

Erste Bundesländer haben die Besoldung laut Stadtrat Frost
bereits angehoben und auch die neue niedersächsische Landesregierung
denke Presseberichten zufolge darüber nach. „Da wir derzeit leider keine
Anzeichen für eine gemeinsame Anstrengung aller Bundesländer sehen,
gegen den Lehrkräftemangel anzugehen, darf sich gerade das Land Bremen
dieser Debatte nicht entziehen.“ Frost wertet es zwar als positives
Signal, dass der Senat den betreffenden Berufsgruppen ab dem kommenden
Jahr eine Zulage gewähren will, diese entspreche jedoch nicht einer
grundsätzlichen Anhebung der Besoldung für die Lehrkräfte in Grund- und
Oberschulen.

Frost: „Diese Berufsgruppe ist mit den Herausforderungen des
Bildungswesens jedoch in besonderer Weise konfrontiert. Sie legt den
Grundstein für den späteren Bildungserfolg der Kinder, wird im Vergleich
zu Gymnasial- und Berufsschullehrkräften jedoch schlechter besoldet und
hat darüber hinaus noch eine höhere Unterrichtsverpflichtung.“ Dieses
Missverhältnis müsse schleunigst beseitigt werden, um auch künftig junge
Menschen für das Grund- und Oberschullehramt zu motivieren.

In seinem Beschluss befürwortet der Magistrat auch eine
Absenkung der Unterrichts-verpflichtung. Sie war im Land Bremen 1997 für
alle Schulstufen um rund zwei Lehrer-wochenstunden erhöht worden.
Frost: „Mit der Rücknahme dieser Erhöhung würde die
Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte in Bremen und Bremerhaven auf
die nieder-sächsische Regelung sinken, in der Primarstufe sogar
darunter, sodass sich bei einem Weggang aus Bremerhaven keine Vorteile
mehr ergeben würden.“

Da die Absenkung der Unterrichtsverpflichtung angesichts des
Fachkräftemangels derzeit nicht umgesetzt werden könne, ohne die
Unterrichtsversorgung zu gefährden, plädiert der Magistrat in seinem
Beschluss für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten, auf denen aktuell
geleistet Mehrarbeit „angespart“ und in der Zukunft bei besserer
Personallage in Form von Teilzeit, Sabbaticals oder anderen
Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung abgegolten werden kann.

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