Autos nach Autorennen beschlagnahmt

Am Abend des 23.11.2017 fand in der Batteriestraße ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen statt.
Zwei
junge Männer stellten sich gegen 22.30 Uhr mit ihren Sportwagen
nebeneinander auf der Fahrbahn im westlichen Straßenteil der
Van-Heukelum-Straße auf.
Auf ein Zeichen rasten beide Fahrzeuge
gleichzeitig los. Es war ein ‚Kopf-an-Kopf-Rennen‘. Im anschließenden
Kurvenbereich zur Hansastraße verlor einer der Fahrer die Kontrolle über
seinen BMW und raste in den stabilen 3 Meter hohen Zollzaun. Dabei
entstand hoher Sachschaden. Personen wurden dabei nicht verletzt.
‚Safety Car‘ übersehen
Schon bei der Startaufstellung war es den Rasern entgangen, dass sich
von hinten ein Streifenwagen der Bremerhavener Polizei näherte. Die
Beamten verfolgten die Szenerie bei ihrer Annäherung, konnten das Rennen
aber nicht mehr verhindern. Sie fuhren den PS-Boliden hinterher und
wurden Zeugen des Verlaufs. Nachdem das eine Fahrzeug in den Zaun gerast
war, konnten sie den zweiten Wagen kurz vor der Rickmersstraße stoppen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde nach der neuen
gesetzlichen Regelung gehandelt: Die beiden beteiligten BMW inkl. der
Fahrzeugpapiere und Schlüssel, sowie die Führerscheine der 18- und
21-jährigen Fahrer wurden zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt.
Die Autos wurden abgeschleppt.
Angesichts des verlorenen Rennens,
seines schwer beschädigten Fahrzeuges und dem Verlust des erst wenige
Monate alten Führerscheins brach der 18-Jährige in Tränen aus.
INFO:
§ 315d StGB (Auszug)
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
 1.  ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
 2.  als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
 3.
 sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und
grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine
höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
.


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