Strafanzeige nach Laserpointer-Benutzung

Am Donnerstagabend, den 2. März gegen 20.15 Uhr, wurde die
Polizei in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Straße An der
Mühle gerufen.
Dort hatten eine 36-Jährige und ihre 17-jährige Tochter bemerkt, wie
eine Person ständig mit einem Laserpointer in ihre Wohnung leuchtete.
Die 17-Jährige ging auf den Balkon, um zu schauen, wo das Leuchten
herkam. Dort leuchtete man ihr aus einem Fenster eines
Mehrfamilienhauses gegenüber gezielt in die Augen. Die 17-Jährige ging
zurück in die Wohnung und erzählte ihrer Mutter davon. Dann gingen beide
gemeinsam auf den Balkon. Der Unbekannte leuchtete dann der Mutter und
ihrer Tochter abwechselnd in die Augen. Die beiden Frauen verspürten
nach dem Anleuchten Schmerzen in den Augen.
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Die 36-Jährige rief dann zur
gegenüberliegenden Wohnung, dass man sofort damit aufhören solle, sonst
würde sie die Polizei rufen. Da die Drohung keine Wirkung zeigte, wurde
die Polizei gerufen.
Nach den ersten Ermittlungen wurde festgestellt, dass ein 17-Jähriger
aus dem gegenüberliegenden Haus für die Tat verantwortlich war. Die
Polizeibeamten stellten den Laserpointer sicher und schrieben eine
Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf
die missbräuchliche Benutzung von Laserpointern hin, die zu ernsten
gesundheitlichen Schäden führen kann.
Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei.bremerhaven.de .

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