Ergebnis der Alkoholtestkäufe

In der Zeit vom 16. Juni bis zum 15. September fanden
in der Stadt Bremerhaven 145 Alkoholtestkäufe durch Jugendliche statt.
In 121 Fällen verweigerten die Verkäufer und Verkäuferinnen die Abgabe
von Spirituosen an Jugendliche. In 24 Fällen kam es aber doch noch zum
Verkauf an Jugendliche. Das Aktionsbündnis aus Polizei und Bürger- und
Ordnungsamt kündigte weitere Kontrollen an. Insgesamt ist ein Trend zum
Positiven erkennbar.

 „Auffällig war bei den Verkäufen, dass trotz Vorlage des verlangten
Personalausweises hochprozentiger Alkohol an die jugendlichen
Testpersonen verkauft wurde“, erklärte Silvia Bast von der Polizeilichen
Beratungsstelle der Ortspolizeibehörde Bremerhaven.

Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist es untersagt,
Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren abzugeben. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Für
einen Verkäufer oder eine Verkäuferin bedeutet dies in der Regel ein
Bußgeld in Höhe von 300 Euro. Der Betreiber wird mit 2000 Euro zur Kasse
gebeten.

Das Aktionsbündnis war mit den Testkäufern wieder in den
unterschiedlichsten Einzelhandelsbereichen unterwegs: Die Palette
reichte vom Kiosk über die Tankstelle bis hin zum Discounter. Bei den
jetzigen Kontrollen zeigte sich erneut der erfreuliche Trend, dass in
der Regel nach dem Ausweis der jungen Testkäufer gefragt wurde. Nur in
18 Fällen fragten die Verkäufer nicht danach.

Die Kooperationspartner sind davon überzeugt, dass die Kontrollen zum
Ergebnis haben, dass die Abgabe von Alkohol an Jugendliche im Bereich
des Einzelhandels deutlich verringert wird. Das Aktionsbündnis wird die
Testkäufe weiter fortsetzen. „Ohne Kontrolle geht es nicht“, so die
Mitwirkenden.

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