Bremer Senat genehmigt Bremerhavener Haushalte

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Bürgermeister Bödeker: „Weg der Sparsamkeit konsequent weiter verfolgen“

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 1. November
2016 die Bremerhavener Haushalte für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
genehmigt. Damit wird die temporäre Überschreitung der für die
Haushaltssanierung vorgegebenen zulässigen Defizitobergrenze in 2016 um
9,2 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen des Haushaltes von rund 750
Millionen Euro vom Senat gebilligt.

Jedoch ist die
Stadt Bremerhaven verpflichtet, bis zum Jahresende 2016 ein
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, das die Eigenbeiträge der Stadt
zur Einhaltung der Defizitobergrenze ab 2017 darstellt, denn die
Obergrenze wird in 2017 nach derzeitigem Stand um 17,4 Millionen Euro
überschritten. Dennoch wird in der Senatsvorlage die systematische
Überprüfung aller Einnahme- und Ausgabepositionen und Anpassungen in
nahezu allen Bereichen der Haushalte zur Reduzierung der
Defizitüberschreitungen durch die konstruktive Zusammenarbeit von
Magistrat und den Vertretern der Regierungsfraktionen von CDU und SPD
positiv erwähnt.

Bürgermeister und Stadtkämmerer Paul Bödeker (CDU) begrüßt die
positive Entscheidung  des Bremer Senats: „Wir freuen uns, dass der
Bremer Senat unsere Haushalte genehmigt hat. Bremerhaven hat mit seinen
zusätzlichen Eigenanstrengungen die Voraussetzungen für eine Zuweisung
aus dem Landesprogramm zur Haushaltssicherung erfüllt. Wir erwarten nun,
dass das Land spätestens mit Vorlage des Haushaltssicherungskonzeptes
für 2016 die fehlenden Mittel in Höhe von bis zu 9,2 Mio. Euro durch
eine entsprechende Zuweisung ausgleicht.“

Der Weg der Sparsamkeit müsse gerade auch im Hinblick auf die noch
bestehende Defizitüberschreitung in 2017 beim täglichen Handeln
konsequent weiter verfolgt werden. Dazu bedürfe es auch in 2017
ergänzend weiterer finanzieller Hilfen des Landes.

Mit der Rechtskraft des Haushalts 2016 wird Mitte November 2016
gerechnet, wenn die Veröffentlichung der Haushaltssatzungen mit dem
Gesamtplan im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen erfolgt ist. Zu
diesem Zeitpunkt endet die haushaltslose Zeit mit ihren restriktiven
Ausgabenbeschränkungen.

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